26.02.2021
Zu wenig Naturschutz: EU-Kommission verklagt Deutschland
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Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, die Naturschutz-Richtlinien unzureichend umzusetzen.
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Vorwurf: Zu wenig Naturschutz! Nach Ansicht der Brüsseler Behörde kommt Deutschland seinen Verpflichtungen im Rahmen der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht nach. Diese schreibt Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vor.
EU-Kommission: Deutschland hat Fristen nicht eingehalten
Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen. Damit soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt werden. Grundlagen sind die sogenannten europäischen Grünen Deals und die EU-Biodiversitätsstrategie. Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland sei in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilt die EU-Kommission mit.
Naturschutz zu wenig messbar
Des weiteren kritisiert die Kommission, dass die Erhaltungsziele für die einzelnen Gebiete nicht hinreichend quantifiziert und messbar sind und dass sie keine ausreichende Berichterstattung ermöglichen. Die Kommission wirft Deutschland auch vor, für viele Gebiete keine hinreichend detaillierten Erhaltungsziele festzulegen.