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09.08.2021

Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Efa (Wirkstoff Triazoxid)

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BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT

Themen

Ackerbau Betriebsmittel Beizung Fungizid Normen und Vorschriften Pflanzenschutz

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 30. September 2021 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Efa (Zulassungsnummer 025690-00/00), weil die Genehmigung des enthaltenen Wirkstoffs Triazoxid durch Zeitablauf endet.

Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. März 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. März 2023. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Ausgabejahr: 2021

Datum: 29.07.2021

Quelle: BVL

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