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05.10.2021

Weiterer Schritt für tierwohlbezogene Bauvorhaben

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Weiterer Schritt für tierwohlbezogene Bauvorhaben

Der Bundesrat beschäftigt sich mit den Vorschlägen der Borchert-Kommission, um den rechtlichen Rahmen für Bauvorhaben für mehr Tierwohl voranzutreiben. 

Der Bundesrat hat sich in einer Entschließung mehrheitlich für die Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben ausgesprochen. Die Entschließung mahnt die überfälligen baurechtlichen Grundlagen für Investitionen in tierwohlgerechte Stallumbauten und Stallneubauten an. Bislang sind nur im Bereich Sauenhaltung entsprechende Maßnahmen umgesetzt worden. Den Antrag zur Ausweitung hatten Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bereits im Juni eingebracht.

Niedersachsen fordert zügige Umsetzung des rechtlichen Rahmens für Bauvorhaben

Wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mitteilt, bleibe Niedersachsen bei seiner Haltung, dass auf Bundesebene endlich die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um den (Um-)Bau von Tierwohl-Ställen zu erleichtern. Nur damit könne die zukunftsfähige Verbesserung der Nutztierhaltung gemäß der Empfehlungen der sogenannten „Borchert-Kommission“ gelingen.

Agrarministerin hebt notwendige Planungssicherheit hervor

  

Jeder Tag, der ohne konkrete Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen verstreicht, sei ein verlorener Tag für die Tierhalter, so Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast. Sie hebt die für mehr Tierwohl notwendige Planungssicherheit hervor. „Nicht nur die Sauenhalter, sondern alle Nutztierhalter, die investieren wollen, warten voller Ungeduld darauf, dass ihnen der Gesetzgeber auch rechtlich den Weg ebnet“, so die Ministerin. „Die Krise am Schweinemarkt führt uns vor Augen, wie dringend und richtig unser Antrag gewesen ist. Wir brauchen endlich den Turbo für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung.“

Foto: Roy Buri/pixabay.com (Symbolbild)

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