31.03.2021
Vogelgrippe: Keine landesweite Stallpflicht in Thüringen
GRUUNA.COM
Themen
Allgemein Geflügel
Der Tierseuchen-Krisenstab hat sich gegen eine landesweite Stallpflicht als Maßnahme gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe ausgesprochen.
Immer mehr Thüringer Landkreise sind von der Vogelgrippe betroffen. Dennoch wird es vorerst keine landesweite Stallpflicht geben. Das teilt das Gesundheitsministerium nach einer Tagung des Tierseuchen-Krisenstabes mit.
Vogelgrippe in Landkreisen und kreisfreien Städten
Durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen durch die Geflügelhalter konnte bisher eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Geflügelpest durch Wildvögel erfolgreich verhindert werden. Dass das Virus jetzt über eine Geflügelhaltung aus Nordrhein-Westfalen nach Thüringen gelangt ist, behalten die Experten im Auge. Die Veterinärbehörden vor Ort haben umgehend alle Maßnahmen eingeleitet, um ein Übergreifen auf weitere Betriebe zu verhindern.
Betroffen sind nach derzeitiger Kenntnis die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte: Weimarer Land (13 Ausbruchsbetriebe), Saale-Holzlandkreis inklusive Stadt Jena (neun Ausbruchsbetriebe), Sömmerda (zwei Ausbruchsbetriebe) und die Stadt Erfurt (ein Ausbruchsbetrieb). Insgesamt mussten bislang 360 Tiere getötet werden.
Wenig Risiko durch Zugvögel
Der derzeitige Frühjahrsvogelzug nordischer Wasservögel kann laut Friedrich-Löffler-Institut zwar zur überregionalen Verbreitung der Vogelgrippe beitragen, aber dennoch ist die Gefahr laut Risikobewertung nicht in allen Landkreisen gleich hoch.
Auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums findet man eine interaktive Karte, auf der man aktuell die Landkreise mit Stallpflicht sieht.
Foto: Andreas Göllner/pixabay.com (Symbolbild)