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05.05.2021

Vergleichender Mischfuttertest Nr. 90/20 Rindermastfutter I und II aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen

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VEREIN FUTTERMITTELTEST E.V.

Themen

Rinder Milch Innenwirtschaft Futter und Fütterung Viehhaltung

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In der vorliegenden Testreihe aus dem 4. Quartal 2020 wurden sechs Rindermastfutter (RMF) von vier Herstellern aus Werken in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg aus der Beprobung in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg zusammengestellt.

Die deklarierten Energiegehalte dieser Futter lagen zwischen 10,2 und 11,4 MJ ME/kg. Die deklarierten Rohproteingehalte lagen zwischen 16 und 30,5 %. Vier RMF wurden explizit als Ergänzungsfutter für eiweißarme Grundrationen angeboten. Ein Futtermittel wurde als Ergänzungsfutter zu Raufutter und Rüben angeboten und ein weiteres speziell nach Rationsberechnung konzipiert.

Für alle geprüften Futter wurden Angaben zum Mineralstoffgehalt (mind. Ca, P, Na) gemacht. Bei drei Futtermitteln waren Vitamine und Spurenelemente zugesetzt worden. Für eines der geprüften RMF wurden explizit Angaben zum Stickstoff- und Phosphorpentoxid je kg Futter gemacht. Die Werte können bei der Nährstoffbilanzierung (Stoffstrombilanz) genutzt werden. Ein Futter war als „VLOG geprüft“ angegeben und somit zur Verwendung für die Herstellung von Lebensmitteln ohne Gentechnik geeignet.

Drei Futtermittel waren ohne Auffälligkeiten bzw. erreichten die Note 1. Drei Futtermittel wurden um zwei Noten abgewertet.

Erläuterungen zur Vorgehensweise und zur Bewertung der Futtermittel durch den VFT sind im Internet unter www.futtermitteltest.de abrufbar. Dort sind auch die Ergebnisse von Tests anderer Regionen dargestellt.

 Kommentierung der Ergebnisse

Bei drei der geprüften Rindermastfutter wurden Abweichungen der Analysenwerte von den Deklarationsangaben der Hersteller im Sinne der futtermittelrechtlichen Vorgaben (mit Berücksichtigung gesetzlicher Toleranzen) festgestellt.

Im Rahmen der fachlichen Bewertung werden auch weitere, rechtlich nicht relevante Abweichungen sowie fehlende Übereinstimmung mit fachlichen Vorgaben (Energiegehalt, Rohfett, Kalzium, Phosphor) und der Fütterungshinweis beurteilt.

Beim „RM 23/11 MJ Prüffutter“ der BKF Belziger Kraftfutter GmbH wurde mit 17,7 % vs. deklariert 23 % eine deutliche Proteinunterschreitung festgestellt, weshalb es um zwei Noten abgewertet wurde. Aus Sicht der Zweckbestimmung für eiweißarme Grundrationen wurde hiermit das Ziel nur zu drei Viertel erreicht. Auch der P-Gehalt war niedriger als angegeben.

Beim „RM 1 Pell.“ der Ceravis Produktions- und Transport GmbH wurde der avisierte Energiege-halt von 11,2 MJ ME/kg mit ermittelten 10,6 MJ/kg deutlich unterschritten. Auch dieses Futter wurde bis Note 3 abgewertet. Aus fachlicher Sicht ist auch hier die Zweckbestimmung eines Rindermastfutters verfehlt. Es sind zwar keine gesundheitlichen Konsequenzen zu erwarten, jedoch Einschränkungen bei der Erreichung des Produktionszieles möglich.

Auch beim „RM 20/4 Sangro pell. 5mm“ der Südthüringer Getreide und Mischfutter GmbH (SÜGEMI“ wurde mit nur 10,7 MJ ME/kg eine deutliche Unterschreitung des deklarierten Energiegehaltes von 11,4 MJ/kg ermittelt. Auch hier erscheint die Abwertung der Benotung im Sinne der nicht erfüllten Zweckbestimmung dieses Futters gerechtfertigt.

Die vorliegenden Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die geprüften Futterchargen und sind nicht auf andere Produkte oder längere Zeiträume übertragbar.

Die Prüfung von Mischfutter durch den Verein Futtermitteltest e.V. wird insbesondere durch Zuschüsse des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert.

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