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31.12.2021

Vergleichender Mischfuttertest Nr. 35/21 Milchleistungsfutter II, III und IV, Rindermastfutter I und II aus Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg

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VEREIN FUTTERMITTELTEST (VFT) E.V.

Themen

Viehhaltung Rinder Futter und Fütterung

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In der vorliegenden Testreihe aus dem 1. Quartal 2021 wurden neun Milchleistungsfutter (MLF) von drei Herstellern aus Werken in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, und Brandenburg aus der Beprobung in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie zwei Rindermastfutter aus Werken in Brandenburg zusammengestellt. Die deklarierten Energiegehalte dieser Futter lagen zwischen 7,0 und 7,3 MJ NEL/kg bzw. 11,0 und 12,1 MJ ME/kg. Die deklarierten Rohproteingehalte lagen zwischen 20 und 40 % bei den MLF sowie 10,7 und 23,0 bei den Rindermastfuttern.

Drei MLF aber keinem der RMF wurde Harnstoff zugesetzt. Für die sechs MLF eines Herstellers waren nXP-Gehalt, UDP-Anteil und RNB angegeben. Fünf MLF wurden explizit als Ergänzungsfutter für ausgeglichene Grundrationen, drei MLF für eiweißarme Grundrationen angeboten und ein MLF nach Rationsberechnung konzipiert. Für eines der beiden Rindermastfutter wurde auf Einsatz nach Rationsberechnung im Hinblick auf eine eiweißarme Grundration hingewiesen. Für das zweite Rindermastfutter gab es außer der Maßgabe auf Mineralstoffergänzung keine Fütterungshinweise.

Für alle elf geprüften Futter wurden Angaben zum Mineralstoffgehalt (mind. Ca, P, Na) gemacht. Bei drei MLF und beiden RMF waren Vitamine und Spurenelemente zugesetzt.

Für zwei der drei geprüften Milchleistungsfutter und keines der beiden RMF wurden explizit Angaben zum Stickstoff- und Phosphatgehalt je kg Futter gemacht. Die Werte können bei der Nährstoffbilanzierung (Stoffstrombilanz) genutzt werden.

Eines der neun Milchleistungsfutter und beide Rindermastfutter waren nicht VLOG-geprüft bzw. als ohne Verwendung von GVO hergestellt deklariert.

Fünf MLF waren ohne Auffälligkeiten bzw. erreichten die Note 1. Je Zwei MLF wurden um eine Note bzw. um zwei Noten abgewertet. Auch beide RMF mussten um eine Note abgewertet werden.

Erläuterungen zur Vorgehensweise und zur Bewertung der Futtermittel durch den VFT sind im Internet unter www.futtermitteltest.de abrufbar. Dort sind auch die Ergebnisse von Tests anderer Regionen dargestellt.

 

k.A:: keine Angabe; ( ): analysierter/berechneter Wert

Kommentierung der Ergebnisse

Bei einem der geprüften Milchleistungsfutter und einem Rindermastfutter wurden Abweichungen der Analysenwerte (bei Rohfaser bzw. Kalzium) von den Deklarationsangaben der Hersteller im Sinne der futtermittelrechtlichen Vorgaben (mit Berücksichtigung gesetzlicher Toleranzen) festgestellt.

Im Rahmen der fachlichen Bewertung werden diese und auch weitere, rechtlich nicht relevante Abweichungen und die Übereinstimmung mit fachlichen Vorgaben und der Fütterungshinweis beurteilt. Gegenüber den fachlichen Anforderungen wurde bei einem RMF ein Ca-Untergehalt und bei zwei der Ergänzungsfutter für eiweißarme Grundfutterrationen ein Proteinuntergehalt festgestellt. Bei zwei MLF fehlte die Energiedeklaration. Dies ist futtermittelrechtlich nicht zu ahnden, aber im Sinne der primären Zweckbestimmung von Leistungsfuttermitteln für den Nutzer (Verbraucher) eine nicht zu tolerierende Tatsache.

 

Das „HAGE TERRA TMR GF PROTEIN PELL:“ der HaGe Nord, HaBeMa Hamburg wurde dreimal beprobt. In zwei dieser Proben wurde ein Proteinuntergehalt von mehr als 5 % des mit 40 % deklarierten Gehaltes festgestellt. Der Wert eines Proteinergänzungsfutters besteht vorrangig in seinem Proteingehalt. Hier wurde rein sachlich, die wesentliche Qualität nur unzureichend geliefert. Die Bilanzierung der Proteinversorgung ist eine der prioritären Aufgaben der Rationserstellung mit dem Ziel der Tierversorgung. Eine bedarfsgerechte Fütterung, die sowohl Mangel als auch überflüssige Poteinversorgung ausschließt, ist nur mit verlässlicher Futtermittelqualität möglich. Die Abwertung beider Futtermittel um eine Note ist auch aus fachlicher Sicht geboten.

Bei „Profil Terra 204“ sowie Terra 204 Mais, Prf“ der HaGe Nord, Werk Neubrandenburg fehlt jeweils die Energiedeklaration. In beiden Fällen wird von Einsatz nach Rationsberechnung ausgegangen. Das setzt jedoch voraus, dass diese Einsatzlogik in jedem Fall eingehalten wird. Der Hersteller des Futters sollte jedoch absichern, dass in jedem erdenklichen Fall das Futter sachgerecht eingesetzt werden kann. Die Abwertung um zwei Noten ist daher auch fachlich gerechtfertigt.

Beim „RM 23/11 MJ Prüffutter“ der BKF Belziger Kraftfutter GmbH wurde ein gegenüber der Deklaration (1,61 %) mit nur 1,04 % deutlicher Ca-Untergehalt gefunden. Das ist nicht nur eine Frage der deutlichen Unterschreitung der Deklaration, sondern der Anforderungen, die Masttiere an die Kalziumversorgung stellen, insbesondere bei Maissilage-orientierter Fütterung. Eine unzureichende Mineralstoffversorgung schwächt die Ausbildung des Skeletts und behindert damit Gesundheit, Tierwohl und letztendlich die Mastleistung.

Ein fehlender Hinweis auf die verfütterbare Menge des gelieferten Futtermittels mag ein Kavaliersdelikt sein, weil die aufgrund längerfristige Lieferbeziehungen bekannt sein mag. Im Einzelfall fehlt diese Kenntnis, dann muss die Deklaration selbst ausreichend fachliche Hinweise auf die Einsatzfähigkeit des Futters liefern.

Die vorliegenden Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die geprüften Futterchargen und sind nicht auf andere Produkte oder längere Zeiträume übertragbar.

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