top of page

22.05.2021

Vergleichender Mischfuttertest Nr. 118/20 Alleinfutter I für Legehennen aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen

Airfarm_logo_official_icon_only.png

VEREIN FUTTERMITTELTEST E.V.

Themen

Futter und Fütterung Geflügel

partner4_edited.png

Im Zeitraum August bis Dezember 2020 hat der VFT e.V. in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen insgesamt 13 Alleinfutter (AF) für Legehennen beprobt und überprüft. Diese sind elf Herstellern zuzuordnen.

Im Rahmen der Deklarationsüberprüfung bzw. beim Abgleich mit den Richtwerten war lediglich ein Futter auffällig, musste aber noch nicht abgewertet werden – alle Futter mit Note „1“.

Die Prüfung des VFT umfasst eine Kontrolle der Herstellerangaben (nach futtermittelrechtlichen Vorgaben) und eine fachliche Bewertung im Hinblick auf den Einsatzzweck (Basis Nährstoff-Empfehlungen). Weitere Informationen zur Bewertung der Futtermittel durch den VFT sowie zu Ergebnissen anderen Futtertypen und Regionen sind unter www.futtermitteltest.de verfügbar.

 

Kommentierung der Ergebnisse

Im aktuellen Test waren AF für die ganze Legeperiode einbezogen. Drei Futter waren insb. für den 1. Abschnitt bis zur 40. bzw. 45 Woche vorgesehen. Die konzipierten Nährstoffgehalte lagen meist im üblichen Bereich, unterschieden sich aber teils deutlich: 10,9 – 11,8 MJ ME/ kg bei 15,7 - 18,3 % Rohprotein, 0,31 - 0,45 % Methionin, 3,38 - 3,80 % Calcium und 0,45 - 0,59% Phosphor.

Bei der Überprüfung der Deklarationsangaben wurden für alle Futter die Energie- und Nährstoffangaben der Hersteller unter Beachtung futtermittelrechtlicher Toleranzen durch die Analyse bestätigt. Allerdings fehlte einmal die vorgeschriebene Methioninangabe.

Im Rahmen der fachlichen Bewertung werden neben der Deklarationsprüfung auch kleine, recht­lich noch nicht relevante Abweichungen von den Herstellerangaben sowie Abweichungen von Richtwerten für Energie, Aminosäuren, Mineralstoffen und der Einsatzbereich berücksichtigt. Zwei Futter scheinen auf den ersten Blick mit 3,38 bzw. 3,53 % etwas wenig Calcium zu enthalten, im Rahmen der engen VFT-Toleranzen reichte das aber noch aus. Bei dem „Legenhennenfutter“ fehlten mehrere Nährstoffangaben. Während der Methioningehalt angegeben werden muss, ist dies für Calcium und Phosphor zwar freiwillig, fachlich aber doch notwendig (Futterauswahl, Nährstoff-Bilanzierung) und auch üblich. Eine Abwertung erfolgte noch nicht. So erreichten alle Futter die beste Bewertung.

Methionin ist als erstlimitierende Aminosäure bei Geflügel besonders wichtig für die Proteinsynthese, v.a. für Feder- und Dotterbildung (Eigröße, Dotteranteil). Acht der Futter enthielten Methionin-Hydroxy-Analog (MHA) als Methionin-Quelle, zur Prüfung ist im Labor eine spezielle Analyse auf MHA nötig. Die Gehaltsangaben sollten dann als Methioninäquivalent erfolgen, wobei der Hersteller die „Wertigkeit“ dieser Methioninquelle bei der Angabe des Gehaltes berücksichtigen kann. Während bei fünf Futtern eine deutliche Info auf den Methioningehalt aus unterschiedlichen Quellen fehlt (Methionin-Äquivalent), werden bei zwei Futtern neben dem Gesamtgehalt an Methionin-Äquivalent sogar die Methionin-Anteile aus der Quelle MHA angegeben.

Ein Futter im Test war nur mit 0,31 % Methionin ausgestattet, was zwar für eine gute Legeleistung noch ausreicht, im Hinblick auf Eigewicht und Futterverwertung aber begrenzend sein kann. Lediglich neun von 13 Futtern enthielten einen Zusatz des Enzyms Phytase. Die damit verbesserte Verdaulichkeit des Phosphors aus pflanzlichen Quellen ermöglicht eine reduzierte mineralische P-Ergänzung und damit geringere Brutto-P-Gehalte im Futter.

Keines der Futter enthielt eine freiwillige Angabe zu der prozentgenauen Zusammensetzung, die für den Praktiker im Hinblick auf eine konstante Fütterung hilfreich sein kann.

Die hier dargestellten Ergebnisse betreffen ausschließlich die beprobten Mischfutter und gestatten keine Rückschlüsse auf die übrige Produktpalette ihrer Hersteller.

Die Prüfung von Mischfutter durch den Verein Futtermitteltest e.V. wird insbesondere durch Zuschüsse des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert.

bottom of page