11.08.2020
Trockenheit: Futtergewinnung auf Vorrangflächen soll erneut möglich sein
GRUUNA
Themen
Allgemein Bodenbearbeitung
Wegen der anhaltenden Trockenheit soll auch dieses Jahr die Futtergewinnung auf Ökologischen Vorrangflächen genehmigt werden.
Trotz vereinzeltem Regen ist die Lage für die Landwirtschaft auch in diesem Jahr angespannt. Da die Ernten aufgrund der Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019 sehr knapp ausgefallen sind, ist auch dieses Jahr das Futter für die Tiere knapp. Um in dieser Lage die Landwirte zu unterstützen, plant Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und eine Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung.
Kurzfristige Abstimmung wegen Trockenheit
Bereits 2018 und 2019 haben Bund und Länder Ökologische Vorrangflächen für die Futtergewinnung freigegeben. Julia Klöckner will, dass die erneuten diesbezüglichen Verordnungen kurzfristig abgestimmt und dann dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden.
Entscheidung liegt bei den Ländern
Konkret werden die Länder durch die Verordnung des Bundes ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten können die Landwirte dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke für Futterzwecke nutzen. Dass sie bei der Beantragung der Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen wurden, spielt dabei keine Rolle. Die Nutzung gilt sowohl für Schnitt als auch für Beweidung.