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15.03.2021

Tierschutz: Bundesregierung beschließt gezielte Kontrollen

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Allgemein Schweine

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Zur besseren Durchsetzung des Tierschutzes hat die Bundesregierung die Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen.

Die Bundesregierung hat diese Woche die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegte Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Der Tierschutz soll so lückenloser gewährleistet werden.

Tierschutz durch gezieltere Kontrollen

Ziel des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist, dass Verstöße durch die Behörden frühzeitig aufgedeckt werden und nicht die ganze Branche in Verruf gebracht wird. Der Gesetzentwurf soll ermöglichen, Tierschutzverstöße in der Schweine- und Rinderhaltung durch gezieltere Kontrollen zu verhindern.

Möglichkeit zur Nachverfolgung

Dazu sollen nicht nur wie bisher die Tierhaltungsbetriebe selbst kontrolliert werden, sondern künftig auch Verarbeitungsbetriebe „Tierischer Nebenprodukte“, so genannte VTN-Betriebe.

Studien zeigen, dass in solchen Betrieben an den Tierkadavern tierschutzrelevante Befunde erhoben werden können, zum Beispiel gebrochene Gliedmaßen, Wunden oder Abmagerungen. Solche Befunde weisen auf Probleme in den Betrieben hin, in denen die Tiere zuvor gehalten wurden.

Konkret ist vorgesehen:

• VTN-Betreiber werden verpflichtet, Tierschutzkontrollen zuzulassen und die zuständigen Behörden bei diesen Kontrollen zu unterstützen.

• Zudem werden Tierhalter verpflichtet, Tierkadaver zum Zweck der Rückverfolgbarkeit zu ihrem Betrieb zu kennzeichnen.

Foto: Hans Braxmeier/pixabay.com (Symbolbild)

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