28.03.2023
Thüringen: Junglandwirte können jetzt eine Startförderung beantragen - so geht’s
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Der Freistaat hat eine Förderung für Junglandwirte aufgelegt. Das Startkapital kann jetzt beantragt werden.
Thüringen fördert Gründer in der Landwirtschaft
Ein Ziel ist, Hofnachfolgen zu sichern
So beantragen Junglandwirte die Förderung
Thüringens Junglandwirte, die erstmals den beruflichen Sprung in die Landwirtschaft wagen, können ab sofort bis maximal 70.000 Euro gefördertes Startkapital beantragen. Voraussetzung ist, dass der Gründer zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt ist.
„Mit dieser Starthilfe wollen wir jungen Fachkräften den Neueinstieg und die Betriebsnachfolge erleichtern und den Generationswechsel in der Thüringer Landwirtschaft unterstützen“, sagt Agrarministerin Susanna Karawanskij. „Ich bin zuversichtlich, dass die Förderung gut nachgefragt wird und zur Niederlassung von jungen Bäuerinnen und Bauern beiträgt.“
Thüringen sichert Hofnachfolgen
Die Gründung, der Aufbau und die Übernahme von Landwirtschaftsbetrieben sind für Junglandwirte mit großen finanziellen Herausforderungen verbunden. Nach Daten des statistischen Landesamtes steht gerade einmal für jeden dritten Betrieb eine Hofnachfolge in Aussicht. „In vielen Thüringer Agrarbetrieben wird altersbedingt in den kommenden Jahren ein Generationswechsel notwendig. Wir wollen eine regional verankerte, vielfältige Agrarstruktur in Thüringen und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft bewahren“, so die Ministerin. „Daher unterstützen wir den Generationswechsel in den Betrieben mit Anreizen.“
So beantragen Junglandwirte die Förderung
Förderanträge können bis zum 15. Mai 2023 beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden. Dieses prüft, bearbeitet und bewilligt die Anträge. Alle Informationen sowie Voraussetzungen zum Ablauf des Förderverfahrens sind auf der Website des Landesverwaltungsamtes zu finden.
Foto: Countrypixel/Adobe Stock (Symbolbild)