05.07.2022
Thüringen: Futternutzung von Vorrangflächen noch bis zum 15. Juli anzeigen
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Allgemein Futter und Fütterung
Wie das Thüringer Agrarministerium mitteilt, haben Betriebe bis 15. Juli Zeit, die Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen anzuzeigen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat im April Brachen, Zwischenfrüchte und Untersaaten, die als ökologische Vorrangflächen bereitgestellt werden, für eine Futternutzung freigegeben. Brachen mit Honigpflanzen fallen nicht darunter. Mit dieser Freigabe sollen die Folgen des Krieges in der Ukraine auf die Landwirtschaft begrenzt werden.
Anzeige ist notwendig
Das betrifft Landwirte, die Anbaudiversifizierung nach Greeningauflagen erfüllen und ökologische Vorrangflächen bereitstellen müssen. Noch bis zum 15. Juli haben die Betriebe Zeit, die Futternutzung formlos schriftlich beim Agrarförderzentrum anzuzeigen. Die Anzeige ist wichtig, damit im Kontrollverfahren die Futternutzung nicht zum Nachteil der Landwirte beurteilt wird.
Ökologische Vorrangflächen Teil der GAP
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerland grundsätzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Ackerflächen im Umweltinteresse zu nutzen. Das, was auf diesen Flächen wächst, darf bei Brachen und Zwischenfrüchten normalerweise nicht genutzt werden. Es kann aber untergepflügt werden für die Bodenverbesserung. Der Flächenumfang lag dafür 2021 bei 1,06 Millionen Hektar Zwischenfrüchte-Flächen und 0,17 Millionen Hektar Brache.
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