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01.04.2020

Soforthilfen nun auch für Landwirte

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CORONA: COVID - 19

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Laut Bundeswirtschaftsminister Altmeier gelten nun die Soforthilfen i.H.v. 50 Milliarden Euro für Kleinunternehmen auch für Landwirte. Für die Soforthilfen dürfen Landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen, der Geschäftssitz muss in Deutschland liegen und die Nachweispflicht für die wirtschaftliche Schieflage durch das Corona-Virus und seine Folgen liegt beim Antragsteller. Die Höhe der Soforthilfen sind landesabhängig und können auf der Website des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft oder auf der Website des Deutschen Bauernverbandes nachgesehen werden. Eine Obergrenze von maximal 15.000€ ist allerdings für alle Länder einheitlich. Diese Soforthilfen sollen den Landwirten schnell und unkompliziert zur Verfügung stehen damit die Existenzen gesichert sind.

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