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02.06.2022

So will die Bundesregierung Agri-Photovoltaik ausbauen

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CYA GMBH

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Drei Bundesministerien stehen hinter dem Ausbau der so genannten Agri-Photovoltaik (Agri-PV).

Die Ressorts Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) haben sich darauf verständigt, wie bestehende Flächenpotenziale besser für den Ausbau der Solarenergie genutzt werden können. So sollen künftig verstärkt auch landwirtschaftliche Flächen und landwirtschaftlich genutzte Moorböden zum Ausbau der Agri-Photovoltaik dienen. PV-Anlagen auf diesen Flächen sollen künftig im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) gefördert werden. 

Agri-Photovoltaik wird gefördert

Die Förderungen für Agri-PV ermöglichen eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung ein und derselben Fläche. Die Subventionierung mit GAP-Mitteln ist weiterhin möglich, sofern die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15 Prozent durch die Stromerzeugung beeinträchtigt ist. Auch auf Flächen in so genannten „benachteiligten Gebieten“ dürfen Anlagen errichtet werden, wenn sie die Länder für den Zweck freigeben. Nicht möglich ist die Installation in Schutzgebieten sowie auf Grünland und naturschutzrelevanten Ackerböden.

Moorflächen werden ins EEG aufgenommen

Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächenkategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moorböden. Das Ziel ist es, einerseits die Wiedervernässung als Beitrag zum Klimaschutz zu ermöglichen und gleichzeitig die Flächen für PV-Stromerzeugung zu nutzen.

Das Eckpunktepapier zum Ausbau der Agri-PV kann auf der BMEL-Internetseite als PDF geladen werden.

Foto: Fraunhofer ISE

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