07.10.2021
Sachsen fördert Hofnachfolgen
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Sachsen fördert Hofnachfolgen
Freistaat Sachsen will mit Förderungen für Hofnachfolgen und Existenzgründungen die Betriebsweitergabe innerhalb der Familien unterstützen
Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründungen und Hofnachfolgen mit einer eigenen Förderrichtlinie. Mit der Förderung werden sächsische Landwirtinnen und Landwirte bei der Neugründung und der Übernahme bestehender landwirtschaftlicher Unternehmen unterstützt. „Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen stehen vor einem Generationswechsel, weil die Betriebsleiterinnen und -leiter das Rentenalter erreichen.“, sagt Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: Sachsen will fördern, dass Betriebe innerhalb der Familie weitergegeben werden, was laut Günther immer weniger vorkommt.
Explizit für sächsische Junglandwirte
Antragsberechtigt sind sächsische Junglandwirtinnen und Junglandwirte, sowohl Einzelunternehmen als auch Personengesellschaften. Voraussetzungen sind, dass man zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre ist, über angemessenes fachliches Können und Wissen verfügt und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhaber niederlässt.
Förderung für Hofnachfolgen an Kriterien geknüpft
Gefördert wird die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes anhand eines fünfjährigen Geschäftsplans. Die Förderung beträgt 70.000 Euro als Einkommensunterstützung. Die Auszahlung erfolgt degressiv in drei Raten über fünf Jahre. Die Anträge müssen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) gestellt werden. Aufgrund der Empfehlung eines Gutachterausschusses bewertet das LfULG die eingegangenen Anträge. Kriterien sind insbesondere die Produktionsrichtung, die Absatzwege einschließlich Direktvermarktung und die Bewirtschaftungsweise des Betriebes. Auch die Art der Niederlassung (außerfamiliäre Existenzgründung oder innerfamiliäre Hofnachfolge) und die geplanten Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit spielen eine Rolle.
Foto: Thilo Becker/pixabay.com (Symbolbild)