17.01.2023
Rote Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern: So groß ist jetzt die Gesamtfläche
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Allgemein Düngung
Rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Gesamtfläche Mecklenburg-Vorpommerns zählt zu den so genannten „Roten Gebieten“ auf denen Düngeeinschränkungen gelten.
Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete die neue Düngelandesverordnung
32 Prozent der Agrarfläche zählen zu den „Roten Gebieten“
Landwirtschaftsminister Till Backhaus warnt vor Schuldzuweisungen
Diese Regelungen gelten für die betroffenen Flächen
In Mecklenburg-Vorpommern wurde die neue Düngelandesverordnung 2022 verabschiedet. Demnach wurden 429.218 Hektar als sogenannte „Rote Gebiete“ deklariert. Das sind 32,03 Prozent der Landwirtschaftsfläche. Auf diesen Flächen darf nur noch eingeschränkt gedüngt werden. Die Novellierung sei unumgänglich gewesen, da die Europäische Kommission die Anforderungen an den Gewässerschutz und damit den Druck auf die einzelnen Mitgliedsstaaten nochmals drastisch erhöht hatte, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Er betonte, dass die Forderungen und Hinweise des Berufsstandes berücksichtigt worden seien. Die Einschränkungen basieren auf den Daten aus den gut 800 Messstellen.
Minister Backhaus gegen Schuldzuweisungen
Backhaus wies darauf hin, dass die Gesundung des Grundwassers nicht von heute auf morgen gelingen werde, denn Wasser habe ein langes Gedächtnis: Der Minister warnt aber davor, in einer „Scheindebatte“ zu versuchen, „die wahren Verursacher“ auszumachen. Es gehe um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. „Das ist mit Blick auf die flächenhaft diffusen Einträge schlichtweg unmöglich und dieses Prinzip wird bei der Gebietsfestlegung von der EU auch ganz klar abgelehnt. Hier zählt allein das Vorsorgeprinzip und alle sind gefordert, mitzuziehen“, fasste Backhaus zusammen.
Rote Gebiete: Diese Regelungen gelten
Die Düngemenge ist auf 20 % unter dem Bedarf der Kultur zu senken. Ausnahmen gibt es für Betriebe, die weniger als 160 kg Gesamtstickstoff je Hektar und davon nicht mehr als 80 kg in Form von mineralischen Düngemitteln aufbringen.
Es dürfen schlagbezogen nicht mehr als 170 kg N je Hektar aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln aufgebracht werden.
Wintergerste generell und Winterraps bei weniger als 45 kg N/ha im Boden dürfen im Herbst nicht mehr gedüngt werden.
Kulturen, die nach dem 1. Februar ausgesät oder gepflanzt werden, dürfen nur gedüngt werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut worden ist.
Die Sperrfristen für Acker- und Grünland werden jeweils verlängert und eine Sperrfrist für Festmist eingeführt.
Vor dem Aufbringen von Wirtschaftsdünger sind die Stickstoff-Gehalte festzustellen.
Vor der Stickstoff-Aufbringung ist der im Boden verfügbare Stickstoff durch Untersuchung zu ermitteln.
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Aufhebung der alten Düngelandesverordnung
Gegen die alte Düngelandesverordnung aus dem Jahr 2021 hatten Landwirte erfolgreich geklagt, worauf sie vom Oberverwaltungsgericht Greifswald gekippt worden war. Da eine Revision gegen das Urteil vom Gericht nicht zugelassen wurde, hatte das Landwirtschaftsministerium eine Nichtzulassungsbeschwerde mit dem Ziel eingereicht, doch noch in Revision gehen zu können. Diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht nun zurückgewiesen. Dies hat zur Folge, dass das Urteil des OVG Greifswald rechtskräftig ist und somit die angegriffene alte Düngelandesverordnung aufgehoben ist.
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