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06.08.2022

Rettung von Rehkitzen: BMEL legt neue Förderung für Drohnen auf

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Ab sofort können unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen für Drohnen zur Rettung von Rehkitzen beantragt werden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) legt seine Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung neu auf. Für das Jahr 2022 stehen insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung.

Neuauflage der Förderung

In den vergangenen Jahren hat sich der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik im Bereich der Rehkitzsuche etabliert. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies die mit Abstand effektivste Möglichkeit ist, um Kitze zu orten und vor dem sogenannten Mähtod zu retten. Derzeit werden Drohnen in Deutschland jedoch noch nicht flächendeckend eingesetzt, unter anderem weil sie in der Anschaffung relativ teuer sind. Das BMEL hatte die Anschaffung von Drohnen für die Rehkitzrettung bereits in der Vergangenheit mit einem einjährigen Förderprogramm unterstützt.

Bedingungen zur Förderung von Drohnen

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene (eingetragener Verein oder Körperschaft des öffentlichen Rechts). Des Weiteren können auch eingetragene Vereine, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren - vorrangig von Rehkitzen - gehört, die Förderung beantragen. 

Förderfähig sind Drohnen, die mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera,

  • Mindestflugzeit von 20 Minuten,

  • Home-Return-Funktion

Die Förderquote ist auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann bis zum 1. September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Foto: Joerg Kessler/pixabay.com (Symbolbild)

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