15.03.2022
Probeartikel: Anwendungsauflagen für den Glyphosat-Einsatz
HANSE-AGRO - ALLGEMEIN
Themen
Ackerbau Allgemein Aussaat Außenwirtschaft Bodenbearbeitung Normen und Vorschriften Pflanzenschutz
** Dies ist ein kostenloser Probeartikel aus dem Kanal "Hanse-Agro - Pflanze Aktuell" **
Während die Aussaat der Sommerungen in einzelnen Teilen des Beratungsgebietes bereits begonnen hat, ist der Großteil der Betriebe noch mit der Vorbereitung der Flächen für die Aussaat beschäftigt. Neben der Saatbettbereitung wird dabei auch gern auf den Einsatz von Glyphosat zurückgegriffen, um bspw. Problemunkräuter und Ausfallgetreide/Raps zu beseitigen. Seit des Inkrafttretens der neuen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 08.09.2021 gilt es beim Einsatz von Glyphosat auf einige Besonderheiten zu achten:
Die Anwendung ist nur im Einzelfall und auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren.
Anwendungsverbot:
· in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten;
· in Naturschutzgebieten;
· zur Sikkation
Anwendung möglich:
· Zur Vorsaatbehandlung bei anschließender Mulch- und Direktsaat gegen alle Unkräuter und Ausfallgetreide/Raps;
· Auf erosionsgefährdeten Flächen (CC Wasser und Wind)
Eingeschränkter Einsatz möglich:
· zur Stoppelbehandlung auf Teilflächen gegen Ausdauernde Unkräuter, unabhängig von der Art der Bodenbearbeitung ( z.B. Distel, Ackerwinde, Ampfer, Quecke, Landwasserknöterich. Achtung: Ackerfuchsschwanz zählt nicht dazu!)
· Zur Vorsaatbehandlung auf Teilflächen gegen Ausdauernde Unkräuter, auch nach Pflugeinsatz.
Der Einsatz ist auch bei den jetzigen Witterungsbedingungen möglich. Planen Sie jedoch eine längere Einwirkzeit von 7 bis 14 Tagen bis zur nächsten Bearbeitung ein. Bestockte Gräser und schwer zu bekämpfende Pflanzen wie Ölrettich benötigen die längere Einwirkzeit. Für eine optimale Wirkung ist das Wasser mittels Zitronensäure (50 bis 100 g/200 l Wasser) oder Spritz-SSA (5 bis 10 kg/200 l Wasser) zu enthärten.
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