24.12.2022
Präventionszuschüsse 2023: Jetzt im Versichertenportal der SVLFG registrieren
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Erstmals können Präventionszuschüsse im Versichertenportal der SVLFG beantragt werden. Der Beginn der Aktion muss unbedingt eingehalten werden.
SVLFG gewährt Zuschüsse zu Produkten für die Unfallprävention und den Gesundheitsschutz
1,2 Millionen Euro stehen für die Präventionszuschüsse zur Verfügung
Jetzt schon registrieren, aber erst ab 1. Februar beantragen
Ab 1. Februar 2023, 12 Uhr, können Mitglieder der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) einen Zuschuss zum Kauf ausgewählter Produkte für die Unfallprävention und den Gesundheitsschutz beantragen. Die SVLFG empfiehlt, sich jetzt schon im Versichertenportal zu registrieren.
Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet
Für die Förderungen stellt die SVLFG 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. Wichtig: Die Vergabe der Fördergelder erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Einen Anspruch haben alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind und in den Jahren 2021 sowie 2022 keine Förderung erhalten haben. SVLFG-Beschäftigte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Alle berechtigten Betriebe können einen Zuschuss pro Aktion beantragen. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags. Darüber hinaus gelten die in den Tabellen genannten Maximalförderungen.
Präventionszuschüsse per Versichertenportal oder Formular beantragen
Erstmals können Anträge über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ gestellt werden. Sich hier rechtzeitig zu registrieren ist ratsam, damit der Antrag gleich zu Beginn der Aktion online gestellt werden kann. Antragsformulare stehen außerdem ab den genannten Terminen im Internet bereit. Diese können dann per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 gesendet werden. Die SVLFG kann nur Anträge berücksichtigen, die ab Beginn der jeweiligen Aktion bei ihr eingehen.
Die SVLFG weist darauf hin, dass das Produkt erst gekauft werden soll, nachdem die Antragsteller die Förderzusage erhalten haben. Erst dann kann die Rechnung per E-Mail, Fax oder über das Versichertenportal bei der SVLFG eingereicht werden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Aktionen enden, sobald die Fördermittel aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2023.
Hier finden Sie die Tabelle mit den Maximalförderungen.
Foto: FotoHelin/Shutterstock.com