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09.06.2022

Nitrat: Rote Gebiete werden ausgeweitet

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Nach einem jetzt von der EU-Kommission gebilligten Entwurf zur Ausweisung von Nitrat belasteten Gebieten ist die Gesamtfläche gestiegen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) konnte mit einem neuen Vorschlag zur Nitratreduzierung Strafzahlungen abwenden. Die EU-Kommission hatte Deutschland mit einer milliardenschweren Strafe gedroht, wenn die EU-Nitrat-Richtlinie nicht umgesetzt wird.

EU-Kommission billigt Deutschlands Nitrat-Richtlinien

Die EU-Kommission hat nach intensiven Gesprächsrunden einen entsprechenden Entwurf des Bundesministeriums für eine neugefasste Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung bestätigt. Zugleich wird aus Brüssel eine sehr zügige Verabschiedung angemahnt. Ziel der Bundesregierung ist es, dass die AVV vor der Sommerpause im Bundesrat beschlossen wird.

Gesamtfläche der Roten Gebiete fast eine Million Hektar größer

Nach ersten Berechnungen der Länder wird sich die Gebietskulisse deutschlandweit bei Nitrat von derzeit rund 2 Millionen auf etwa 2,9 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern. Dies entspricht einer Zunahme der Fläche der sogenannten Roten Gebiete von rund 45 Prozent. Nach der Binnendifferenzierung von 2020 hätten die Länder fast 3,5 Millionen Hektar als Rote Gebiete einstufen müssen. 

Übergangszeit bis 2028

Die Bundesländer sind nach der Düngeverordnung verpflichtet, zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung mit Nitrat belastete Gebiete und angereicherten Bereiche auszuweisen. Nach dem Willen der EU-Kommission regelt die Neufassung der AVV nun bundeseinheitlich nach einer Übergangszeit bis 2028 die verpflichtende Einführung eines geostatistischen Ausweisungsverfahrens. Zudem sah die Kommission die Möglichkeit der emissionsbasierten Ausweisung als nicht mit der EU-Nitratrichtlinie vereinbar an.

Foto: Myriams-Fotos/pixabay.com (Symbolbild)

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