03.09.2021
Neue Umsatzsteuerregeln für Landwirte ab dem 01. Januar 2022
LIZ BY PFEIFER & LANGEN
Themen
Ackerbau Pflanzen Normen und Vorschriften Politik Steuern Vergütung
Pauschalierung oder Regelbesteuerung?
Damit das Klageverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland eingestellt wird, hat das Bundesministerium für Finanzen das Umsatzsteuergesetz geändert.
Viele rheinische Rübenanbauer werden bei Pfeifer & Langen für die Rübenabrechnung als pauschalierender Betrieb geführt. Bei einem Umsatz im landwirtschaftlichen Betrieb von mehr als 600.000 € in 2021 kann die Umsatzsteuer-Pauschalierung ab dem 01.01.2022 nicht mehr genutzt werden. Sollten Sie von einer Umstellung betroffen sein und nur dann, ist es für Sie sinnvoll, die Rüben möglichst komplett in 2021 abzuliefern:
Bitten teilen Sie Pfeifer & Langen mit verlinktem Formblatt mit, sofern Ihr Betrieb auf die Regelbesteuerung umgestellt wird, damit wir dies ab 2022 in unseren Abrechnungen richtig berücksichtigen können.
Wegen möglicher Fragen bezüglich der Rübenanlieferung sprechen Sie bitte zeitnah Ihren Hauptfrachtführer an.