top of page

03.09.2021

Neue Umsatzsteuerregeln für Landwirte ab dem 01. Januar 2022

Airfarm_logo_official_icon_only.png

LIZ BY PFEIFER & LANGEN

Themen

Ackerbau Pflanzen Normen und Vorschriften Politik Steuern Vergütung

partner4_edited.png

Pauschalierung oder Regelbesteuerung?

Damit das Klageverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland eingestellt wird, hat das Bundesministerium für Finanzen das Umsatzsteuergesetz geändert.

Viele rheinische Rübenanbauer werden bei Pfeifer & Langen für die Rübenabrechnung als pauschalierender Betrieb geführt. Bei einem Umsatz im landwirtschaftlichen Betrieb von mehr als 600.000 € in 2021 kann die Umsatzsteuer-Pauschalierung ab dem 01.01.2022 nicht mehr genutzt werden. Sollten Sie von einer Umstellung betroffen sein und nur dann, ist es für Sie sinnvoll, die Rüben möglichst komplett in 2021 abzuliefern:

  • Bitten teilen Sie Pfeifer & Langen mit verlinktem Formblatt mit, sofern Ihr Betrieb auf die Regelbesteuerung umgestellt wird, damit wir dies ab 2022 in unseren Abrechnungen richtig berücksichtigen können.

  • Wegen möglicher Fragen bezüglich der Rübenanlieferung sprechen Sie bitte zeitnah Ihren Hauptfrachtführer an.

bottom of page