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10.01.2020

Mecklenburg-Vorpommern will Ökosystemleistungen des Waldes honorieren

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FAMILIENBETRIEBE LAND UND FORST

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Waldbesitzer, die in ihren Wäldern Gutes für die Gesellschaft oder die Umwelt tun, sollen künftig – ähnlich wie Landwirte – entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten. Die finanziellen Anreize sollen helfen, um die gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen an den Wald und dessen Nutzung besser abzugelten und den Erhalt der Wälder langfristig zu sichern, teilt das Landwirtschaftsministerium Meckelnburg -Vorpommern mit.

Die Schweriner Erklärung „Wald neu denken – Wald neu lenken“, die der Minister gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Waldbesitzerverbandes M-V, Dr. Ulrich Ivo von Trotha, und dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Kommunalwald beim Städte- und Gemeindetag M-V, Jörg Harmuth, in Schwerin vorstellte, trägt diesem Ansatz Rechnung. Darin verständigen sich Forstministerium sowie kommunale und private Waldbesitzer darauf, die Ökosystemleistungen des Waldes bei dessen Entwicklung künftig noch stärker in den Blick zu nehmen.

Zentrale Ökosystemleistungen des Waldes seien neben der Holzproduktion vor allem der Arten- und Biotopschutz, die Sauerstoffproduktion, der Klimaschutz, der Lärmschutz, der Erosionsschutz, der Küsten- und Hochwasserschutz, der Trinkwasserschutz sowie der Naherholungswert, präzisierte Backhaus.

Eine vom ihm in Auftrag gegebene und in Deutschland bislang einmalige Studie über den Landeswald Mecklenburg-Vorpommern beziffert den Wert dieser Leistungen jährlich auf etwa 65 Millionen Euro. Das entspricht rund 350 Euro pro Hektar. Das ist das 1,3-Fache der jährlichen Einkünfte aus dem Holzverkauf von rund 50 Millionen Euro.

„Dieses Geld fließt an den Waldbesitzern weitestgehend vorbei. Es lohnt sich also, in den kommenden Jahren intensiv zu diskutieren, wie die Ökosystemleistungen zukünftig für die Forstbetriebe in Wert gesetzt und für den langfristigen Erhalt unserer Wälder eingesetzt werden können“, so der Minister.

Laut der Schweriner Erklärung sollen deshalb in einem ersten Schritt Ökosystemleistungen definiert und anschließend bewertet werden. Auf Basis dieser Bewertung will das Land eine breite öffentliche Diskussion über die Bedeutung der einzelnen Ökosystemleistungen anschieben.

Die Honorierung einzelner Ökosystemleistungen kann dem Minister zufolge im Naturschutz zum Beispiel über die Ökokonto-Regelung oder die Natura 2000-Erschwernisausgleichregelung erfolgen. In den Bereichen Erholung, Tourismus, Wasser, und CO2-Speicher müssten entsprechende Vergütungsmechanismen noch erarbeitet werden.

Gleichwohl betonte Backhaus, dass es weiterhin ein freies Betretungsrecht für den Wald geben wird. „Wer mit seinem Hund spazieren geht oder durch den Wald joggt, wird nicht zur Kasse gebeten“, so Backhaus.

Mögliche Vergütungsmechanismen sollen sich ausschließlich auf besondere Nutzungen beziehen, zum Beispiel in Kur- und Heilwäldern, in denen Waldbesitzern durch komplexere Wegenetze, ausreichend Ruhestätten oder spezielle Therapieplätze Mehrkosten entstehen. An diesen Kosten sollten sich zum Beispiel die Kurkliniken fairerweise beteiligen.

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