11.08.2022
Mecklenburg-Vorpommern: Wild- und Rinderseuche bestätigt
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In Mecklenburg-Vorpommern sind mehrere Fälle der tödlichen Wild- und Rinderseuche bekannt geworden.
In den vergangenen Wochen wurden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wiederholt Fälle der Hämorrhagische Septikämie, die auch als Wild- und Rinderseuche bezeichnet wird, bestätigt. Die Infektionskrankheit steht weniger im Fokus der Öffentlichkeit. Auslöser sind bestimmte Typen des Bakteriums Pasteurella multocida. Empfänglich sind neben Rindern, Büffeln und Wildwiederkäuern auch Haus- und Wildschweine, aber auch Schafe und Ziegen.
Direkten und indirekten Tierkontakt vermeiden
Als mögliche Übertragungsquelle gelten symptomlos infizierte oder kranke Wildtiere, die den Erreger bei Stress, wie zum Beispiel Hitze, ausscheiden. Er kann in feuchten Böden und Wasser mehrere Tage überleben. Durch direkten Tierkontakt kann es zur Übertragung zwischen Wildtieren, aber auch auf Haustiere kommen. Auch ein indirekter Kontakt, wie über gemeinsame Wassertränken, ist möglich.
Bei Bekanntwerden von Infektionen sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu verstärken. So sollte zum Beispiel bei Weiderindern verstärkt auf eine gute Tränkwasserhygiene geachtet werden. Der Zugang von Wild auf Weiden und zu Tränken sollte durch geeignete Einzäunungen verhindert werden. Des Weiteren rät das Agrarministerium in Schwerin davon ab, Wildfütterungsplätze in der Nähe von Weidegebieten einzurichten.
Wild- und Rinderseuche ist für Tiere tödlich
Für Tiere, die eindeutige Krankheitsanzeichen zeigen, kommt meist jede Hilfe zu spät. Sie zeigen plötzliche Niedergeschlagenheit, Bewegungs- und Fressunlust, hohes Fieber und einen starken Speichelfluss. Auch Unterhautödeme, blutiger Durchfall, blutiger Nasenausfluss, Husten und Atemnot sind Symptome. Der Tod tritt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden ein. Bei Nutztieren kann einer Ausbreitung der Erkrankung durch Anwendung geeigneter Antibiotika und stallspezifischer Impfstoffe entgegengewirkt werden.
Die Hämorrhagische Septikämie ist keine nach EU-Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuche und auch nach deutschem Recht weder anzeige- noch meldepflichtig. Zu Übertragungen auf Menschen gibt es keine Erkenntnisse.
Foto: JackieLou DL/pixabay.com