03.01.2023
Mastputen: BMEL plant Vorgaben für tiergerechtere Haltung
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Allgemein Geflügel
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Eckpunkte als Basis für eine tiergerechte Haltung von Mastputen vorgelegt.
Unzureichende Vorgaben für die Haltung von Mastputen
Krankheiten und Verletzungen durch aktuelle Haltungsbedingungen
Eckpunkte als Diskussionsgrundlage
Für bestimmte Tierarten gelten bislang keine tierschutzrechtlichen Mindestvorgaben. Das zu ändern ist Teil des Koalitionsvertrages. Als weiteren Schritt zu mehr Tierwohl will nun das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zeitnah wesentliche Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen festlegen. Damit soll eine tiergerechte Haltung, Pflege und Fütterung der Tiere sichergestellt werden.
Mastputen: Derzeitige Haltungsbedingungen führen oft zu Krankheiten und Verletzungen
Unter den gegenwärtigen konventionellen Haltungsbedingungen bei Mastputen, die mit hohen Besatzdichten und schnellen Gewichtszunahmen verbunden sind, treten oft gesundheitliche Probleme auf. Es kann zum Beispiel zu Erkrankungen und Verformungen des Skelettapparates, zu Entzündungen der Brusthaut oder auch zu Fußballenerkrankungen kommen. Daneben stellen Federpicken und Kannibalismus ein fortbestehendes Problem dar. Um die Tiere dennoch unter den üblichen Bedingungen mit hohen Besatzdichten mästen zu können, werden zudem immer noch vielerorts routinemäßig die Schnäbel kupiert. Das ist allerdings laut Tierschutzgesetz verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig.
Tiergerechte Putenmast: Ministerium legt Eckpunkte vor
Das BMEL hat nun Eckpunkte vorgelegt, die eine tiergerechtere Haltung der Mastputen sicherstellen sollen. Zentrale Elemente sind:
die Reduktion der Besatzdichten
Anforderungen an die Strukturierung der Haltungsumwelt
Angebot von Aufbaumöglichkeiten und Beschäftigungsmaterial.
Die Eckpunkte sind als Diskussionsgrundlage und Basis für die Vorbereitung der geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gedacht und formuliert.
Foto: Ralphs_Fotos/Pixabay.com