18.08.2020
Mäuseplage Thüringen: Ministerien präsentieren Lösung
GRUUNA
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Politik Gesellschaft Artenvielfalt
Das Landwirtschafts- und das Umweltministerium Thüringen haben einen Kompromiss zur Eindämmung der Mäuseplage gefunden.
Viele thüringer Landwirte haben mit einer Mäuseplage zu kämpfen. Chemische Mittel dürfen nicht einfach genutzt werden. Jetzt hat sich das Landwirtschaftsministerium mit dem Umweltministerium auf ein Verfahren geeinigt, mit dem die Landwirte im Kampf gegen die Mäuse unterstützt werden können. Die Lösung heißt Rodentizide, chemische Fraßköder.
Maßnahme gegen Mäuseplage muss angezeigt werden
Ab sofort können Landwirte, deren Flächen in Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) liegen, die Ausbringung von Rodentiziden bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) anzeigen. Vor einer Anwendung in diesen Gebieten ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele und der Schutzzweck des Gebiets nicht erheblich beeinträchtigt werden. Wenn die UNB innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Entscheidung getroffen hat, können die Rodentizide ausgebracht werden. Ausnahmen gelten aus Gründen des Artenschutzes für bestimmte Vogelschutzgebiete. Hier wird geraten, wegen einer absehbaren Untersagung auf eine Anzeige des Rodentizideinsatzes zu verzichten. In FFH-Gebieten, in denen Kleinsäuger fressende Vogelarten, wie Gänse und Kraniche, als Erhaltungsziel nicht aufgeführt sind, können Rodentizide grundsätzlich ohne vorherige Anzeige ausgebracht werden.
Hamster sollen geschützt werden
Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff erklärt: „Uns allen ist es sehr wichtig, dass dabei keine geschützten Tierarten, wie zum Beispiel Hamster, in Mitleidenschaft gezogen werden.“ Gutachter sollen prüfen, ob auf den von Mäusen befallenen Flächen auch Hamster vorkommen. In Gebieten mit Feldhamstervorkommen und starkem Feldmausbefall können Landwirte Gutachter beauftragen. Diese werden vom Landwirtschaftsministerium vorgegeben. Die Experten sollen feststellen, ob auf den betreffenden Flächen Hamsterbauten vorkommen. Wenn das nicht der Fall ist, dürfen Rodentizide eingesetzt werden. Die Verwendung eines Wühlmauspfluges beim Rodentizid-Einsatz verringert das Risiko für Menschen, andere Tiere und die Umwelt. Der Köder kann ohne Berührung in eine unterirdische Röhre ausgebracht werden, die danach verschlossen wird. Das Ausbringen direkt in die Mäusehöhlen und deren anschließender Verschluss schützt andere Tiere und verhindert eine Abschwemmung des Köders in Oberflächengewässer. Bei Kontakt mit Feuchtigkeit verliert das Rodentizid nach kurzer Zeit seine Wirkung.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat zudem Notfallzulassungen von Rodentizidien in Aussicht gestellt. Dies ist aufgrund des aktuellen Massenauftretens möglich.
Weitere Informationen und Hinweise erhalten Landwirte auf der Internetseite von „ISIP - das Informationssystem für die integrierte Pflanzenproduktion“. Hier steht auch ein Merkblatt zum Download zur Verfügung.