06.08.2021
LKK: Geld zurück bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
GRUUNA.COM
Themen
Allgemein
Versicherte der LKK bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück, wenn sie vergangenes Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) können eine Prämie beantragen, wenn sie im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen beansprucht haben. Voraussetzung ist, dass man länger als drei Kalendermonate dort versichert war. Die Möglichkeit zur Rückerstattung von Geld gilt nicht nur für den Versicherten, sondern auch für mitversicherte Angehörige über 18 Jahre.
Voraussetzungen, um Geld zurückzubekommen
Die Prämie beträgt ein Zwölftel der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge. Wer für 2021 eine
Prämie in 2022 erhalten möchte, muss dies der LKK bis zum 30. September 2021 schriftlich mitteilen. Das Formular kann auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) abgerufen werden. Die Frist gilt nur für diejenigen, die bisher noch keine Teilnahmeerklärung abgegeben haben. Wurde eine solche bereits eingereicht, verlängert sich diese automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht gekündigt wurde.
Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen zählen nicht zu Leistungen
Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen können weiterhin in Anspruch genommen werden, ohne dass die Prämie entfällt. Dazu gehören unter anderem Leistungen der Primärprävention, zur Verhütung von Zahnkrankheiten, bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder zur Früherkennung von Krankheiten, zum Beispiel Krebsvorsorge. Auch Schutzimpfungen und Kindervorsorgeuntersuchungen bleiben unberührt.
Mitversicherte Kinder unter 18 Jahren sind komplett ausgenommen, das heißt, der Kinderarztbesuch schmälert die Prämie nicht. Der Antrag ist ein Jahr lang bindend. Er kann vom Mitglied mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Weitere Informationen im Internet unter: www.svlfg.de/praemienzahlung-lkk.
Foto: StockSnap/pixabay.com