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05.04.2022

Langfristige Tiergesundheit: Brandenburg erhöht Förderungen

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Mit dem Ziel züchterisch die Tiergesundheit zu verbessern hat Brandenburg den Fördertopf aufgestockt.

Das Brandenburger Agrarministerium hat angekündigt, die Tiergesundheit und die Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere mit 2,5 Millionen Euro besser zu fördern. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden nun bis zu 70 Prozent der entstehenden Aufwendungen für die Datenerhebung und Datenauswertung von dafür relevanten Merkmalen gefördert.

Tiergesundheit Teil von Zuchtprogrammen

In der Tierzucht werden für die verschiedenen Tierarten und Rassen Zuchtprogramme mit den zu erreichenden Zielen aufgestellt. Für das Einzeltier wird eine Zuchtwertschätzung durchgeführt. Die erhobenen Daten zu den verschiedenen Merkmalen aus der Richtlinie zur Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere fließen in diese Zuchtwertschätzung ein. So sollen die Gesundheit und Robustheit von landwirtschaftlichen Nutztieren mittel- bis langfristig züchterisch gestärkt werden.

Landwirte sind für die Zukunft der Tierhaltung gefragt

Ziel ist es, eine möglichst hohe Teilnahme von Tierhaltern bei der Datenerhebung zu erreichen. Die freiwillige Teilnahme von Betrieben an der Prüfung ist entscheidend, um auch züchterisch mittel- bis langfristig die Landwirtschaft hin zu einer verbesserten Tiergesundheit und zu mehr Tierwohl zu transformieren. Zentral dabei ist auch die Entwicklung klimaangepasster Tierbestände. Die Fördergrundsätze der Richtlinie setzen stärker auf diese Merkmale der Tiergesundheit und Robustheit als auf funktionale. Die Transformation kann laut Ministerium zwei bis drei Generationen dauern. 

Die Förderung wird in Brandenburg direkt an die Zuchtverbände oder Kontrollvereinigungen ausgezahlt. Davon profitieren die Betriebe, die dadurch eine vergünstigte Dienstleistung für die Kontrolle erhalten. Damit reagieren Land und Bund auch auf die in weiten Teilen schwierige wirtschaftliche Situation der tierhaltenden Betriebe.

Anträge können bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Agrarministeriums Brandenburg

Foto: Cottonbro/pexels.com (Symbolbild)

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