13.01.2022
Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): Beiträge bleiben stabil
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Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): Beiträge bleiben stabil
Die LKK-Beiträge steigen 2022 nicht, bis auf eine Ausnahme. Die Regelung gilt auch für freiwillig Versicherte.
Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) bleiben unverändert. Das teilt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit. Der Grund: Durch die steigenden Leistungsausgaben der Krankenkassen hat die Bundesregierung einen aus Steuermittel finanzierten Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14 Milliarden Euro verdoppelt. Der darin enthaltene Anteil für die LKK erhöht sich auf 84 Millionen Euro. Ohne die zusätzlichen Finanzmittel sei eine Beitragserhöhung für alle Versicherten unumgänglich, so die SVLFG. So aber könnten über 70 Prozent der Landwirte in ihrer bisherigen Beitragsklasse verbleiben. Einzelne Mitglieder werden demnach sogar günstiger eingestuft.
Gestiegene Einkommenswerte erhöhen LKK-Beitrag
In manchen Fällen kann es dennoch zu einer Erhöhung von Beiträgen kommen. Das liege laut SVLFG an gestiegenen Einkommenswerten der Arbeitseinkommensverordnung, die der Beitragsberechnung zugrunde liegt. Insgesamt liegt der Höchstbeitrag der LKK aber weiterhin zehn Prozent unter dem Höchstbeitrag aller anderen gesetzlichen Krankenkassen.
Regelung gilt auch für freiwillig Versicherte
Auch die Beiträge für freiwillige Mitglieder der LKK ändern sich im laufenden Jahr nicht. Hier gilt ebenfalls: Vorausgesetzt die beitragspflichtigen Einnahmen bleiben gleich. Einen Zusatzbeitragssatz gibt es im berufsständischen Sondersystem der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung weiterhin nicht.
Die LKK weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf die Beitragsentwicklung in der Pflegeversicherung hat. Das bedeutet, dass die Erhöhung des Zuschlags für kinderlose Mitglieder von bisher 0,25 auf jetzt 0,35 Prozent auch von den Mitgliedern der Landwirtschaftlichen Pflegekasse zu tragen ist.
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