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19.03.2021

Klimaschutzprogramm 2030 umsetzen: Anschlussregelung für Güllevergärung jetzt!

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FACHVERBAND BIOGAS E.V.

Themen

Politik Biogas Erneuerbares-Energien-Gesetz Anschlussförderung Viehhaltung Nachhaltige Landwirtschaft

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Jüngst forderte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, die Bundesregierung auf noch in dieser Legislaturperiode alles daran zu setzten, die Anschlussregelung für güllevergärende Biogasanlagen zügig umzusetzen. Nicht nur weil dies sofort möglich wäre - mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 wurde die Möglichkeit geschaffen dies per Verordnung kurzfristig zu erreichen – nein, auch weil eine solche Anschlussregelung für den Klimaschutz zwingend erforderlich ist. Nicht umsonst ist die Vergärung von Gülle ein elementarer Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030.

„Ende 2020 sind jedoch viele Anlagen aus der Förderung gefallen, die nun dringend auf die im EEG angekündigte Anschlussregelung warten und ohne Perspektive wohl kurzfristig stillgelegt werden müssten,“ so Rostek. Dabei sind gerade diese Biogasanlagen aus Klimaschutzsicht besonders wertvoll.

Das Hauptstadtbüro hat hierzu pragmatische Vorschläge unterbreitet, wie die Regelung nach dem Vorbild der bestehenden Sondervergütungsklasse für Güllekleinanlagen umgesetzt und wie darüber hinaus eine wirkliche Mobilisierung der Güllevergärung erreicht werden kann. „Wir bauen nun auf einen beherzten Verordnungsentwurf aus dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium und ein zügiges Verfahren,“ schließt Rostek ab.

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