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09.08.2020

Insektenschutz: Umweltministerium legt Gesetzentwurf vor

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GRUUNA

Themen

Pflanzenschutz Politik Naturschutz Insektizid Gesellschaft Artenvielfalt

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In einem Referentenentwurf sind die Inhalte des geplanten Gesetzes zum Insektenschutz festgelegt. Der Bauernverband sieht zu viele Regelungen für die Landwirtschaft.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat Reformvorschläge zum stärkeren Insektenschutz vorgelegt. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Dem Referentenentwurf zufolge will das Ministerium sowohl das Bundesnaturschutz- als auch das Wasserhaushaltsgesetz reformieren. So sollen Landwirte künftig beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln einen Mindestabstand von zehn Metern zu Gewässern einhalten müssen. Ist der Gewässerrandstreifen begrünt, sollen fünf Meter Abstand reichen.

Mehr Biotope für mehr Insektenschutz

Das Ministerium will ebenfalls die gesetzliche Definition von streng geschützten Biotopen erweitern. Darunter würden künftig auch Streuobstwiesen fallen. Laut BMU soll dadurch bundesweit 1.700 Quadratkilometer neue Biotopfläche entstehen. Wie die NOZ weiter schreibt, ist der Kabinettsbeschluss des Insektenschutzgesetzes für Oktober geplant. Nicht Teil des Entwurfs sei das von der Bundesregierung geplante Glyphosat-Verbot, teilte ein BMU-Sprecher der Zeitung mit. Das Verbot solle durch eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung erreicht werden. Für dieses ist das Bundeslandwirtschaftsministerium zuständig.

Eindämmung von Lichtverschmutzung

Nicht nur landwirtschaftliche Belange sollen geregelt werden. Neue Straßenlaternen, Beleuchtungsanlagen oder Werbetafeln sollen dem Entwurf zufolge so beschaffen sein, dass sie Wildtiere und Pflanzen nicht negativ durch Lichtemissionen beeinflussen. Verboten werden soll auch der Einsatz von Insekten-Lichtfallen im Freien. Diese Regelungen sind aber noch nicht genauer definiert. Entsprechende Vorgaben sollen noch in einer Verordnung geregelt werden.

Bauernverband kritisiert Vorhaben

„Dieser Gesetzentwurf ist unausgewogen”, sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Er kritisiert, dass nichtlandwirtschaftliche Einflussfaktoren, etwa Lichtverschmutzung oder Flächenfraß, nicht ernsthaft angegangen würden, während der Teil zur Landwirtschaft Regelungen im Übermaß vorsehe. „Die geplanten Gewässerrandstreifen stellen ein faktisches Ackerbauverbot für viele Flächen dar, da dort Pflanzenschutz nicht mehr möglich sein wird”, so Krüsken. Artenreiches Grünland und Streuobstwiesen pauschal unter Schutz zu stellen, bewertet der Generalsekretär als Anreiz, solche Biotope gar nicht erst entstehen zu lassen. “Eine gesetzliche Unterschutzstellung dieser Biotope macht eine Förderung dieser Flächen unmöglich und gefährdet die erfolgreiche Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz”, meint Krüsken. Er schlägt vor, vielmehr mit Agrarumweltmaßnahmen und positiven Anreizen zu arbeiten.

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