02.10.2021
Inlandsabsatz und Export von Pflanzenschutzmitteln - Jahresbericht 2020
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT
Themen
Allgemein Betriebsmittel Fungizid Insektizid Herbizid Markt Normen und Vorschriften Pflanzen Pflanzenschutz
Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten.
Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten.
Der Bericht für das Meldejahr 2020 ist soeben erschienen. Zusätzlich zum Bericht wurde die Tabelle mit den Absatzmengen der Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln seit 1987 um die Mengen für 2020 ergänzt.
Ausgabejahr: 2021
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)