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24.12.2020

Hotlines & Hinweise zum sicheren Betrieb während der Corona-Pandemie

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FACHVERBAND BIOGAS E.V.

Themen

Allgemein Biogas Normen und Vorschriften

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Da uns in den letzten Tagen zunehmend Mitgliederanfragen bezüglich den Schutzmaßnahmen- und Hygienekonzepten auf Biogasanlagen in Bezug auf COVID-19 erreichten, möchten wir Ihnen hierzu noch einmal einige Hinweise geben.

Die Liste von Sicherheitsregeln, die Anlagenbetreiber zu berücksichtigen haben, ist schon beachtlich. Aber gibt es offizielle Betriebsanweisungen in Bezug auf die Corona-Pandemie? Wer hilft bei Fragen weiter?

Beispiel Vertretung: Bereits die TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ gibt vor, dass jede Biogasanlage zwei für den Betrieb verantwortliche Personen vorhalten muss. Hinsichtlich der Pandemie ist sicherzustellen, dass beide verantwortlichen Personen - insbesondere auch die qualifizierte Vertretung - auf dem aktuellen Stand bezüglich des sicheren Betriebes der Biogasanlage sind.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, weitere Mitarbeiter, Berufskollegen oder Dienstleister in den wichtigsten sicherheitsrelevanten Tätigkeiten auf der eigenen Biogasanlage zu unterweisen, um den sicheren Betrieb der Biogasanlage auch bei Ausfällen von Betriebsleitern und deren Stellvertretern zu gewährleisten. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme, Abstimmung und Unterweisung auf den eigenen Anlagen werden unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen dringend empfohlen. Hierzu gibt es aktuelle Mustervorlagen für alle notwendigen Tätigkeiten auf der Biogasanlage, die von Stellvertretern ausgeführt werden, etwa auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen, z.B. zu Fragen bzgl. Arbeitsschutz, Abstandsregeln und Hygieneregelungen, stehen Ihnen auch bei den Corona-Hotlines der Unfallversicherungsträger zur Verfügung:

SVLFG: 0800-140 554 149 090 zur Website

BG ETEM: 0221-3778-7777 zur Website

Dies ist ein Auszug aus dem Artikel "Wichtige Hinweise zum sicheren Betrieb während der Corona-Pandemie", erschienen in der aktuellen Firmenrundmail (FR_2020-38) des Fachverband Biogas e.V..

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