04.02.2022
Grundsteuerreform: Das müssen Landwirte wissen
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Ab 2025 ist die Grundsteuerreform wirksam. Dieses Jahr werden die Grundstücke neu bewertet.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat 2018 entschieden, dass die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken unzulässig ist. Sie sei mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz nicht vereinbar. Das hat die Grundsteuerreform zur Folge. Es ist davon auszugehen, dass die Grundsteuer sowohl für Landwirte als auch für Hausbesitzer teurer wird. Bis spätestens Ende 2024 haben Kommunen Zeit, die neue Bewertung umzusetzen. Zu diesem Zweck startete Anfang 2022 der Zeitraum für die Hauptfeststellung.
Grundstücksbesitzer müssen bei Umsetzung der Grundsteuerreform mitwirken
Alle Grundstücksbesitzer müssen für ihre Grundstücke Feststellungserklärungen ausfüllen. Dafür haben sie laut der Berliner Steuerberatungsgesellschaft Ecovis AG nur vier Monate Zeit (01. Juli 2022 – 31. Oktober.2022). Bis dahin müssen die Finanzämter aber für alle grundsteuerbelasteten Grundstücke in Deutschland neue Werte festgestellt und an die Städte und Gemeinden weitergeleitet haben.
Zeitraum fällt in landwirtschaftliche Arbeitsspitzen
Insbesondere für Land- und Forstwirte bedeutet dies einen erheblichen Aufwand. Die Finanzverwaltung will Fristverlängerungen trotzdem nur im gut begründeten Einzelfall gewähren. Ob sie den Hinweis auf die saisonalen Arbeitsspitzen im Sommer gelten lässt, ist noch nicht absehbar.
In diesem Zusammenhang sollten Grundstücksbesitzer, die sich von einem Steuerberater beraten lassen, beachten, dass das Finanzamt die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung möglicherweise nicht wie gewohnt direkt an die Steuerkanzlei schickt. Grund dafür ist, dass die Bewertungsstellen nicht auf die Standardvollmachten in der elektronischen Vollmachtendatenbank zugreifen können.
Alle Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
Foto: Catkin/pixabay.com (Symbolbild)