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10.09.2021

Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel "Mamba" (GP-Nummer 024660-00/067) widerrufen

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BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT

Themen

Pflanzenschutz Pflanzen Betriebsmittel

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Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel "Mamba" (GP-Nummer 024660-00/067) widerrufen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 24. August 2021 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Mamba (GP-Nummer 024660-00/067) widerrufen.

Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Es wurde sofortige Vollziehung angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Ausgabejahr: 2021

Datum: 09.09.2021

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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