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12.12.2021

Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Nasara widerrufen

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BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT

Themen

Pflanzenschutz Normen und Vorschriften

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 24. November 2021 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Nasara (GP-Nr. 005655-00/011) widerrufen.

Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.

Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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