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30.07.2022

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2023: So geht es weiter

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Bund und Länder haben sich nach dem EU-Veto auf die Ausgestaltung der GAP 2023 geeinigt.

Bei ihrer Sonderkonferenz in Magdeburg haben die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts von Bund und Ländern über den deutschen Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beraten. Anlass für das außerordentliche Treffen war Abstimmungsbedarf zur nationalen Ausgestaltung der EU-Agrarförderung ab 1. Januar 2023. Die Europäische Kommission hatte zuvor Anpassungen im deutschen GAP-Strategieplan gefordert. 

Öko-Regelungen im Fokus der GAP-Beratungen

Inhalt der Abstimmung zwischen Bund und Ländern waren vor allem die Öko-Regelungen. Im Fokus stand, diese so auszugestalten, dass sie zum einen den Anforderungen der Kommission entsprechen und gleichzeitig für die Landwirte attraktiv bleiben. Bei der Konditionalität wurden vor allem Fragen im Zusammenhang mit den Regelungen zum Fruchtwechsel und zu Entwässerungsanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in Feuchtgebieten und Mooren erörtert. Insgesamt stärkten die Länder dem Bund den Rücken für die weiteren Verhandlungen mit der Kommission.

Bund und Länder nutzen EU-Sommerpause zur Umsetzung

Die Sommerpause in Brüssel soll laut Staatssekretärin Silvia Bender genutzt werden, um in Bund und Ländern die erforderliche technische Umsetzung der vereinbarten Änderungen umzusetzen. Außerdem erhielten die Länder damit zeitlichen Spielraum, um gegebenenfalls ihre Finanzplanung der 2. Säule anzupassen. Diese sieht die neue Entwicklung des ländlichen Raumes vor.

Agrarbehörden und Kammern der Bundesländer, wie das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, stellen Online-Rechner als Planungsinstrument zur Verfügung. Mithilfe dieser können Landwirte die künftigen Prämien abschätzen.

Foto: Bruno/pixabay.com

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