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05.11.2020

Geflügelpest: Halter sollten wachsam sein

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Geflügel

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Bisher trat die Geflügelpest nur in Einzelfällen bei Wildvögeln auf, Geflügelhalter sollten aber wachsam sein.

In mehreren norddeutschen Bundesländern ist bei Wildvögeln die Geflügelpest aufgetreten. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mitgeteilt. In Hamburg wurde die gefährliche Form der Aviären Influenza bei einer Wildente und einer Silbermöwe, in Mecklenburg-Vorpommern bei einem Mäusebussard und in Schleswig-Holstein bei mehreren Wildvögeln nachgewiesen. Bestätigt wurden die Funde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das aber darauf hinweist, dass es sich bislang um Einzelfälle handelt.

Landkreis ordnet wegen Geflügelpest Aufstallung an

Die zuständigen Behörden der Bundesländer sind nun aufgefordert, die Situation genau zu beobachten und Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel zu intensivieren. Auch Geflügelhalter sind aufgefordert, Vorsorge zu betreiben und ihre Bestände zu beobachten. Über die konkreten Maßnahmen entscheidet die für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Behörde vor Ort. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat die Aufstallung angeordnet.

Tote Vögel nicht berühren

Bislang konnte keine Übertragung der nachgewiesenen Virustypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen werden. Das BMEL weist aber darauf hin, dass tote Vögel nicht angefasst werden sollen, nicht zuletzt auch, um die Verschleppung des Erregers zu verhindern. Grundsätzlich seien die generellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln konsequent einzuhalten. Für den Handel bestehen mit dem Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln keine Beschränkungen.

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