08.01.2021
Geflügelpest: Bestände mussten getötet werden
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In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mussten nach dem Nachweis der Geflügelpest Bestände getötet werden.
Um die Jahreswende sind weitere Fälle der Geflügelpest aufgetreten. Am 29. Dezember hat das Friedrich-Loeffler-Institut den Geflügelpesterreger in einer Gänsehaltung im Kreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein bestätigt. In der betroffenen Haltung im Kreis Dithmarschen befinden sich rund 1.800 Gänse. Gemäß Geflügelpest-Verordnung mussten alle Tiere tierschutzgerecht getötet und fachgerecht entsorgt werden. Darüber hinaus wurde bei insgesamt 46 weiteren Wildvögeln das Geflügelpestvirus H5N8 nachgewiesen.
Zwei Fälle in Mecklenburg-Vorpommern
In Wusterhusen im Landkreis Vorpommern-Greifswald in einer privaten Geflügelhaltung ist am 30. Dezember ein Fall der Geflügelpest bestätigt worden. Die Untersuchung ergab, dass das Geflügel mit dem hochpathogenen Influenza A Virus des Subtyps H5N8 infiziert war. Die 150 Tiere des betroffenen Bestandes mussten aus Seuchenschutzgründen ebenfalls getötet werden. Einen Tag zuvor war bei Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg ein Fall der Geflügelpest bestätigt worden - ebenfalls in einer privaten Hobbyhaltung. Nachdem bei dem Geflügel das Influenza A Virus des Subtyps H5N8 festgestellt worden war, mussten 40 Tiere vorsorglich getötet werden.
Geflügelpest breitet sich aus
Die Geflügelpest hat sich inzwischen nach Süddeutschland ausgebreitet. Diese Woche wurde bei einem toten Schwan in Landsberg am Lech in Bayern das gefährliche Virus festgestellt. Die Ministerien der Bundesländer raten den Geflügelhaltern, ihre Bestände genau zu beobachten. Die Vogelgrippe ist eine vor allem für Hühnervögel gefährliche Krankheit. In Einzelfällen kann es auch zu einer Übertragung der Influenzaviren auf Säugetiere oder Menschen kommen. Aufgefundene tote Wildvögel sollen deshalb nicht berührt werden.