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08.10.2022

GAP-Strategieplan: Diese Änderungen hat die Bundesregierung in Brüssel eingereicht

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Die Bundesregierung hat die knapp 300 Bemerkungen der EU-Kommission im GAP-Strategieplan umgesetzt und die korrigierte Version nach Brüssel geschickt.

  • Die EU-Kommission schickte den GAP-Strategieplan mit 300 Anmerkungen an die Bundesregierung zurück.

  • Die neue Version soll zügig genehmigt werden.

  • Diese Anpassungen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium durchgeführt.

Nachdem die EU-Kommission den im Februar eingereichten GAP-Strategieplan mit fast 300 Anmerkungen zurückgeschickt hat, hat die Bundesregierung nun die korrigierte Version nach Brüssel gesendet. "Was wir jetzt in Brüssel einreichen, ist mit der Kommission intensiv abgestimmt. Wir rechnen daher mit einer zügigen Genehmigung durch Brüssel noch im Spätherbst – jetzt sind wir auf der Zielgeraden”, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Parallel werden jetzt die notwendigen Anpassungen in den nationalen GAP-Verordnungen vorbereitet, die dann noch im Herbst im Bundesrat behandelt werden sollen.

GAP-Strategieplan: Diese Korrekturen hat die Bundesregierung vorgenommen

Folgenden Anpassungen wurden bei der Wiedereinreichung des deutschen GAP-Strategieplans bei der Ausgestaltung der Standards für den sogenannten “Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand” vorgenommen:

  • Der Schutz von Feuchtgebieten und Mooren wird gestärkt. So darf insbesondere die Neuanlage von Entwässerungsanlagen nur nach Genehmigung im Einvernehmen mit den Umweltbehörden in den jeweiligen Ländern erfolgen.

  • Zum Risiko der Bodenerosion durch Bodenbearbeitung wird mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Böden bundesweit bei den Schutzmaßnahmen nachgesteuert.

  • Zur Mindestbodenbedeckung werden sowohl für bestimmte Dauerkulturen mit einer vorhandenen Begrünung als auch für Ackerland Anforderungen eingeführt, um den Schutz in den sensibelsten Zeiten zu verbessern.

  • Die Regelungen für den Fruchtwechsel sehen vor, dass mindestens auf einem Drittel der Flächen ein jährlicher Wechsel bei der Hauptkultur erfolgen muss. Auf mindestens einem weiteren Drittel muss dieser Wechsel jährlich oder spätestens nach drei Jahren mit einer Zwischenfrucht oder einer Begrünung infolge einer Untersaat erfolgen. Auf dem verbleibenden Drittel reicht ein Fruchtwechsel im dritten Anbaujahr.

  • Zur Steigerung der positiven Umweltwirkungen von Brachflächen wurde das Datum der frühestmöglichen Wiederaufnahme des Anbaus vom 15. August auf den 1. September verschoben. Das gilt nicht für Winterraps und Wintergerste. Neben der Selbstbegrünung der Flächen wird nun auch eine aktive Begrünung erlaubt, allerdings nicht mit landwirtschaftlicher Kultur in Reinsaat.

Bei den Öko-Regelungen wurden folgende wesentliche Anpassungen vorgenommen:

  • Die Prämienhöhe für die Öko-Regelung 2 „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ wurde von 30 auf 45 Euro je Hektar jährlich angehoben, um einen höheren Anreiz für die Teilnahme zu setzen. Dies kann die Importabhängigkeit von Eiweißpflanzen verringern.

  • Mit dem Ziel der Senkung von Treibhausgasemissionen bzw. der Anreicherung von Kohlenstoff im Boden wurde bei der Öko-Regelung 4 „Extensivierung des Dauergrünlandes“ ein grundsätzliches Pflugverbot im Antragsjahr eingeführt.

  • Bei der Öko-Regelung 1b zu Brache und Blühstreifen wurden die nicht produktiven Zeiträume im Grundsatz verlängert. Eine aktive Begrünung von Brachflächen darf auch bei der Öko-Regelung nicht mit landwirtschaftlicher Kultur in Reinsaat erfolgen.

Hinsichtlich der Interventionen der 2. Säule wurden folgende wesentliche Anpassungen vorgenommen:

  • Es konnte perspektivisch mit der Europäischen Kommission geklärt werden, dass die Auszahlung der Ökolandbau-Prämie auch auf Brachflächen möglich ist. Diese ist grundsätzlich auch mit den Öko-Regelungen nicht produktiver Flächen und Blühstreifen kombinierbar. Nach Überprüfung der kalkulatorischen Grundlagen und einer entsprechenden Änderung des GAP-Strategieplans wird die zusätzliche Förderung auf den genannten Flächen ab 2024 angestrebt.

  • Interventionen in der 2. Säule wurden insgesamt zielgerichteter ausgestaltet, um die angestrebten Ziele besser zu erreichen. Damit gingen viele technische Anpassungen und zusätzliche Erläuterungen zur Befriedigung des Informationsbedarfs der Europäischen Kommission über die geplante regionale Umsetzung in den Ländern einher. So wurde im Hinblick auf Klimaziele eine neue Intervention mit einem Einkommensausgleich für Aufforstung geschaffen. Zudem wurden in anderen Bereichen mehrere Teilinterventionen angelegt, um eine zielgerichtetere Ausgestaltung der Fördermaßnahmen zu ermöglichen.

  • Darüber hinaus wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen, um Möglichkeiten beziehungsweise Beschränkungen beim Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz in Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zu präzisieren.

  • Mit dem Ziel der Stärkung der Beiträge zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen wurden die Kombinationsmöglichkeiten von Interventionen unter Wahrung des Verbots der Doppelförderung weiter gestärkt.

Den überarbeiteten GAP-Strategieplan kann man auf der Internetseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums abrufen.

Foto: Dimitris Vetsikas/pixabay.com

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