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27.10.2020

GAP: Das beinhaltet die Reform

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Politik Naturschutz Allgemein Europa

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Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf die Reform der GAP geeinigt.

Die 27 Mitgliedsstaaten haben sich vergangene Woche im EU-Agrarrat in Luxemburg auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Diese ist Teil des so genannten “Green Deals”. Nach zwei Verhandlungstagen wurde die “Allgemeine Ausrichtung” beschlossen. Die Staaten bekennen sich somit zur sogenannten Grünen Architektur, also den Regelungen, die Umweltschutz- und Klimaleistungen der Landwirtschaft unterstützen sollen.

Direktzahlungen nur für Leistungen

Der wichtigste Punkt der neuen GAP ist, dass künftig Direktzahlungen an klare Umweltschutz- und Klimaleistungen gebunden sind. Beispiele sind etwa der Erhalt von Dauergrünland, Schutz von Feuchtgebieten, oder der Fruchtwechsel. Auch die Herausnahme von Flächen aus der Produktion für Biodiversität soll gefördert werden. Bisher waren Direktzahlungen an die Größe der Flächen gebunden.

Staaten sind nun in der Pflicht

Für die Öko-Regelungen müssen die Mitgliedstaaten ein verpflichtendes Mindestbudget von 20 Prozent der Direktzahlungen zur Verfügung stellen. Für Deutschland sind das etwa knapp eine Milliarde Euro im Jahr. Um der Sorge einiger Mitgliedstaaten entgegenzutreten, dass Finanzmittel verfallen könnten, wenn Landwirte dieses neue Instrument nicht ausreichend nachfragen, ist eine zweijährige Lernphase Teil des Kompromisses. In dieser Zeit dürfen ungenutzte Mittel anders verwendet werden, wenn alle Umschichtungsmöglichkeiten innerhalb der Öko-Regelungen ausgeschöpft sind.

Fünf Prozent der Fläche naturnah

Die Mitgliedstaaten haben die Wahl, wie die höhere Umwelt- und Klimaambition umgesetzt wird. Dabei gibt die Europäische Union zwei Optionen: Entweder müssen drei Prozent der Ackerfläche für ausschließlich nicht-produktive Flächen und Elemente vorgesehen werden (Stilllegung). Die zweite Option sieht eine Stilllegung vor: Mindestens fünf Prozent müssen demnach für nicht-produktive Flächen und Elemente genutzt werden. Dabei ist aber auch die Flächennutzung für den Anbau von Zwischenfrüchten und stickstoff-fixierenden Pflanzen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erlaubt.

NABU kritisiert neue GAP

Dem NABU geht der Green Deal der EU nicht weit genug. Die Naturschützer kritisieren, dass Landwirte nur fünf Prozent der bewirtschafteten Fläche für den Klima- und Umweltschutz zur Verfügung stellen müssen. Der Verband hätte gerne zehn Prozent gesehen. Auch dass die fünf Prozent für den Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten genutzt werden dürfen, ist dem NABU ein Dorn im Auge. “Diese Regelungen gelten aktuell auch und haben nur zu insgesamt 1,5 Prozent Naturflächen in der Agrarlandschaft geführt. Ein Fortschritt ist hier also nicht zu erwarten”, so der Verband.

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