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17.07.2021

Funkmasten: Bauernverband warnt vor Fallstricken

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Der Deutsche Bauernverband empfiehlt Landwirten, sich vor der Vermietung von Flächen für Funkmasten beraten zu lassen.

Im ländlichen Raum ist der Breitbandausbau dringend notwendig, Das erfordert massive Investitionen in die Infrastruktur für digitale Kommunikation. Dafür müssen bis 2025 im ländlichen Raum tausende Funkmasten installiert werden. Landwirte, die Freiflächen vermieten, sollten einiges beachten.

Bauernverband führt Gespräche mit Unternehmen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist bemüht, ausgewogene Mietverträge sowie marktgerechte Miethöhen sicherzustellen. Dazu führt der Verband seit 2020 mit den Mobilfunkanbietern Gespräche über Mustermietverträge und Empfehlungen zu den Mietbedingungen.

Vor Vermietung von Freiflächen für Funkmasten beraten lassen

Besonders schwierige Verhandlungspunkte sind laut DBV unter anderem die Vertragslaufzeiten, eine umfassende Haftungsregelung, eigenständige Rückbaubürgschaften und Empfehlungen zu marktgerechten Mindestmiethöhen. Gerade bei diesen sensiblen Themen weist der Verband darauf hin, auf Fallstricke zu achten, um Benachteiligungen und langfristige Belastungen zu vermeiden. Deshalb empfiehlt der DBV Verbandsmitgliedern, sich bei entsprechenden Angeboten zur Anmietung von Grundstücken für Funkmaststandorte von ihren Kreis- und Landesbauernverbänden beraten zu lassen.

Foto: Andreas Glöckner/pixabay.com (Symbolbild)

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