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18.05.2022

Fruchtfolge: Özdemir fordert die Verschiebung der neuen EU-Regelung

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Ab 2023 gilt in der gesamten EU eine neue Fruchtfolge-Regel. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir versucht zu erreichen, dass das Inkrafttreten verschoben wird.

Ab 2023 müssen laut EU-Recht Betriebe mit Getreideanbau den Fruchtwechsel befolgen, um weiterhin Direktzahlungen zu erhalten. Das Ziel ist, den Arten- und Klimaschutz zu erhöhen. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat nun vorgeschlagen, das Inkrafttreten dieser Fruchtfolge-Regel um ein Jahr zu verschieben. Dessen Sorge ist die Ernährungssicherheit.

Bundesminister in Sorge um Ernährungssicherheit

Vor dem Hintergrund des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine sieht Özdemir die Landwirtschaft in der Verantwortung, die weltweite Versorgung zu stärken. Dazu brauche es pragmatische, unideologische Lösungen, so der Bundesminister. Er wolle sich in Brüssel dafür einsetzen, dass die neue Fruchtwechsel-Regel verschoben wird. „Andernfalls könnte schon bei der kommenden Herbstaussaat nicht mehr Weizen auf Weizen angebaut werden“, warnt Özdemir. Die Ziele der neuen EU-Agrarpolitik will er dabei nicht aus den Augen lassen.

Regelung für Fruchtfolge schon vor Inkrafttreten maßgebend

Im Rahmen der Konditionalität sieht die GAP-Reform zur Erhaltung des Bodenpotentials vor, dass die Mitgliedstaaten Regelungen zum Fruchtwechsel auf Ackerland erlassen. Laut dem EU-Basisrechtsakt muss der Fruchtwechsel nach aktuellem Stand erstmals 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 erfolgen. Das schränkt die Anbauplanungen der Landwirte insbesondere zur Aussaat von Wintergetreide im Herbst 2022 - also vor Inkrafttreten - stark ein. Der Anbau von Winterweizen auf Winterweizen auf derselben Ackerfläche wäre damit nicht mehr möglich.

Foto: ParvizPhotography/pixabay.com

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