27.04.2021
Ferkelkastration: So läuft die Narkose mit Isofluran an
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Nach dem Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration entwickelt die DLG die praktische Anwendung der Isofluran-Narkose weiter.
Seit 1. Januar ist die betäubungslose Ferkelkastration verboten. Eine Alternative ist die Betäubung mit Isofluran durch die Landwirte selbst. Dazu ist ein Sachkundenachweis notwendig. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hatte die Anschaffung von etwa 2.700 Narkosegeräten, die von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) geprüft und zertifiziert sind, finanziell unterstützt. Die DLG-Prüfungskommission beobachtet nun die praktische Anwendung der Geräte, um gemeinsam mit den Herstellern und den Betrieben eventuelle Schwachstellen zu finden.
Anwenderfehler bei Ferkelkastration mit Isofluran-Betäubung
Laut DLG haben sich mittlerweile viele Betriebe mit der Kastration unter Isofluran-Narkose gut arrangiert und äußern sich entsprechend positiv. Besonders die stressfreie Situation für die Tiere durch die herrschende Ruhe im Abferkelabteil wird als angenehm empfunden.
Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf ist aber, dass sich das Verfahren in der Praxis bewährt. Das Problem ist, dass viele Geräte in sehr kurzer Zeit auf den Markt und in die Betriebe gebracht werden mussten. Dabei kam die Qualitätskontrolle zu kurz. Diese will die DLG nun Schritt für Schritt nachholen. Wie oft bei einer neuen Technik liegen Probleme nicht nur an dieser. Fehler können auch dem Anwender passieren. In den vergangenen Wintermonaten führten zum Beispiel nicht oder kaum vorgewärmte Geräte immer wieder zu Problemen bei der Narkosetiefe. Denn Isofluran wird von kalter Luft schlecht aufgenommen, sodass die an den Narkosestationen dosierte Menge für die Ferkel nicht ausreicht.
Ferkelerzeuger können sich beteiligen
Um einen noch umfassenderen Überblick über die Situation in den Betrieben zu erhalten und gegebenenfalls weiteren Handlungsbedarf zu erkennen, hat die DLG-Prüfungskommission eine Umfrage erarbeitet. Alle Ferkelerzeuger, die mit Hilfe der Isofluran-Narkose kastrieren, sind aufgerufen sich zu beteiligen und die Bemühungen zu unterstützen, die Narkosegeräte für den Einsatz unter den Praxisbedingungen weiter zu optimieren.
Für weitere Auskünfte steht Susanne Gäckler vom DLG-Fachzentrum Landwirtschaft unter 069/24788-381 oder unter s.gaeckler@dlg.org zur Verfügung.
Eine Liste DLG-geprüfter Isofluran-Narkosegeräte findet man auf der DLG-Internetseite.
Foto: Mark Stebnicki/pexels.com