01.06.2021
EU-Parlament: Vegane Milchalternativen dürfen “sahnig” bleiben
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Das EU-Parlament hat den umstrittenen Änderungsantrag 171 zurückgezogen.
Im Oktober des vergangenen Jahres hatte das EU-Parlament den in der Veggie-Branche umstrittenen Änderungsantrag 171 beschlossen. Dieser sah Verschärfungen des Bezeichnungsschutzes für Milchprodukte vor. Vegane Produkte dürfen aber weiterhin mit Milch verglichen werden.
EU-Parlament zog Änderungsantrag zurück
Dem Änderungsantrag zufolge hätten pflanzliche Produkte nicht mit Kuhmilch verglichen werden dürfen, zum Beispiel bei den CO2-Bilanzen. Auch Bezeichnungen, die an Milchprodukte erinnern, wie “sahnig” oder “wie Butter” wären nicht mehr zulässig gewesen. Verwechslungen mit Produkten aus Kuhmilch hätten so verhindert werden sollen. Nach Protesten von Umweltverbänden und veganen NGOs, aber auch von Herstellern, wie Nestle und Alpro, hat das EU-Parlament nun den Änderungsantrag zurückgezogen. Dass vegane Produkte nicht als “Milch” bezeichnet werden dürfen, bleibt davon unberührt. Es geht vor allem um vergleichende Beschreibungen.
Anwalt sieht Vorteile für Unternehmen und Verbraucher
Die Kölner Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke sieht jetzt mehr Rechtssicherheit für Hersteller veganer Produkte, wie sie auf ihrer Internetseite schreibt. Auch die Verbraucher profitierten. Ihnen werde der Zugang zu den pflanzlichen Produkten nicht mehr zwangsläufig durch die Schaffung unbekannter Fantasienamen unnötig erschwert, heißt es. Rechtsanwalt Michael Beuger vertritt die vegane Lebensmittelbranche.