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02.12.2020

Ergebnisse Ausschreibung November

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FACHVERBAND BIOGAS E.V.

Themen

Anschlussförderung Erneuerbares-Energien-Gesetz Ausschreibung

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat letzte Woche (24.11.2020) die Ergebnisse der sechsten Ausschreibungsrunde für Biomasse – mit, wie von der Branche erwartet, erneut ernüchterndem Ergebnis – veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge Biomasse / Gebotstermin 1. November 2020

Zum Termin am 01. November wurde 167.770 kW von der BNetzA ausgeschrieben. Insgesamt erteilte die BNetzA nur 19 Geboten mit einer Gebotsmenge von 28.307 kW einen Zuschlag. Das Ausschreibungsvolumen wird dabei wieder sehr deutlich verfehlt. Die geringe Beteiligung in dieser Ausschreibungsrunde könnte daran liegen, dass der aktuelle Entwurf zum EEG 2021 einen höheren Gebotshöchstwert für Biomasseanlagen ab der kommenden Runde vorsieht und Anlagenbetreiber deshalb mit der Gebotsabgabe warten.

Das höchste bezuschlagte Gebot beträgt 16,40 ct/kWh, was dem höchsten zugelassen Wert für Bestandsanlagen entspricht. Betreiber von Bestandsanlagen auf der Basis nachwachsender Rohstoffe und Gülle/Mist nutzten damit erneut den Maximalwert. Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 11,67 ct/kWh. Der gewichtete Mittelwert liegt bei 14,85 ct/kWh.

Neuanlagen, die eine Vergütung von maximal 14,44 ct/kWh bieten durften, spielen erneut kaum eine Rolle, nur zwei Neuanlagen haben einen Zuschlag erhalten.

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