26.04.2021
EEG-Reparaturgesetz auf dem Weg - Änderungen beim Flexzuschlag reichen dennoch nicht aus
FACHVERBAND BIOGAS E.V.
Themen
Ausschreibung Biogas Energiepflanzen Erneuerbares-Energien-Gesetz Nachwachsende Rohstoffe Politik Vergütung
Jüngst veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Ziel sind dringend erforderliche Korrekturen an den handwerklichen Fehlern des kürzlich in Kraft getretenen EEG. Der von uns stetig bei diversen Abgeordneten und Ministerien angesprochene gestrichene Flexzuschlags für Biogasanlagen im zweiten Vergütungszeitraum wurde ebenfalls aufgegriffen - gleichwohl in nur unbefriedigendem Maße. Laut den Vorschläge des BMWI sollen lediglich jene Anlagen vom Flexzuschlag des EEG 2017 profitieren, welche bereits vor dem EEG 2021 einen Zuschlag in der Ausschreibung erhalten haben. Somit fehlt in dem Entwurf eine Änderung für Anlagen, die erst ab dem Inkrafttreten des EEG 2021 an einer Ausschreibung teilgenommen haben (1. März 2021) bzw. in Zukunft teilnehmen werden gänzlich. Damit ist ein Hauptanliegen der Branche derzeit weiterhin nicht gelöst. Die Änderungen am EEG sollen offenbar zusammen mit dem Energiewirtschaftsrechtsgesetz per „Huckepack-Methode“ durch den Bundestag gebracht werden. Folglich sind erste Beschlüsse des Kabinetts zum EEG-Reparaturgesetz bereits diese Woche zu erwarten. Am 15. Mai könnten die Änderungen dann bereits im Bundestag verabschiedet werden – die Zeit drängt also.