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21.08.2020

Düngen: Schutzgebiete und Messnetz werden bundesweit einheitlich

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Düngung Politik

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Düngen: Schutzgebiete und Messnetz werden bundesweit einheitlich

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts werden die Regeln für das Düngen und das Messstellennetz in ganz Deutschland einheitlich.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete bundesweit vereinheitlicht wird. In diesen Gebieten dürfen Landwirte zum Grundwasserschutz weniger düngen. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung” (NOZ) berichtete, wird beispielsweise eine Mindestdichte des Messnetzes vorgeschrieben: Auf 50 Quadratkilometer Fläche soll künftig mindestens ein Messbrunnen vorhanden sein. Die Ausweisung der Roten Gebiete soll zudem alle vier Jahre überprüft werden. Dort, wo ein Großteil der Belastung durch Nitrat oder Phosphat nachweislich nicht aus der Landwirtschaft, sondern beispielsweise aus Kläranlagen stammt, sollen keine Roten Gebiete ausgewiesen werden.

Regeln für das Düngen nachvollziehbarer

Gegenüber der „NOZ“ sprach Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner von einem wichtigen Schritt „für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit“. An den Maßnahmen und der Datengrundlage für den Grundwasserschutz hatte es in der Vergangenheit immer wieder Kritik aus der Landwirtschaft gegeben. Klöckner betonte: „Bisher war das Vorgehen der Länder hier unterschiedlich - das hat zu verständlichem Unmut bei den Landwirten geführt.“ Niemand wolle zu Unrecht für Probleme verantwortlich gemacht werden, die er nicht verursacht habe. „Hier sorgen wir nun für Transparenz“, so die Bundesministerin.

Schon im September in Kraft?

Der Zeitplan sieht vor, dass die Verwaltungsvorschrift noch im September vom Bundesrat beschlossen und dann in Kraft treten kann. Gegebenenfalls müssen auch neue Messbrunnen gebaut werden. Die Kosten für die Länder beziffert das Ministerium mit einmal etwa 19 Millionen und dann jährlich mit etwa 9 Millionen Euro.

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