13.02.2021
Coronavirus: Nothilfe für Nutztierhalter
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Allgemein Schweine
Die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus treffen viele Nutztierhalter. Jetzt kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden.
Nutztierhalter sind vor allem von der Schließung der Gastronomie im Rahmen der Maßnahmen gegen das Coronavirus COVID-19 betroffen. Seit 10. Februar kann deshalb die Corona-Überbrückungshilfe III auch von betroffenen Landwirten mit Tierhaltung beantragt werden.
Futter- und Tierarztkosten sind Fixkosten
„Diese Unterstützung gilt für Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen. Sie erhalten Fixkostenzuschüsse, je nach Höhe des Umsatzeinbruches zwischen 40 und 90 Prozent der Fixkosten“, erklärt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken und fügt hinzu: „Auf unser Drängen hin werden nun auch die Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet.“ Vorwiegend Schweinebetriebe von Folgen des Coronavirus betroffen
Überbrückungshilfe III kann für die Monate im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden, in denen ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird. Nach ersten Buchführungsauswertungen der LAND-DATA für die Monate November und Dezember sind viele spezialisierte Schweinemäster und Sauenhalter antragsberechtigt. Der Antrag auf Überbrückungshilfe III kann nur über einen „prüfenden Dritten“, zum Beispiel einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt, erfolgen.