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04.05.2021

Corona-Hilfe: BMEL verlängert Bürgschaftsprogramm 

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Die Corona-Hilfe in Form des Bürgschaftsprogramms für Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank kann weiterhin beantragt werden.

Im April des vergangenen Jahres hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Corona-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätssicherungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufgelegt. Wie das BMEL mitteilte, wird die Corona-Hilfe nun bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Corona-Hilfe für die grüne Branche

Das Programm richtet sich an Unternehmen aus der Landwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur. Ziel ist, Liquiditätsengpässe aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie auszugleichen. „Die anhaltende Corona-Pandemie stellt auch Landwirte in Deutschland weiter vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Das zeigt auch die Tatsache, dass unser Bürgschaftsprogramm kontinuierlich in Anspruch genommen wird“, erklärt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Mit dem Programm schaffe man Sicherheit, um die Einschnitte so weit wie möglich abzumildern, so Klöckner. Sie weist auch darauf hin, dass die Krise den enormen Stellenwert der heimischen Landwirtschaft sehr deutlich gemacht habe. Deshalb sei der Erhalt regionaler Erzeugung im Interesse aller.

Bereits 40 Millionen Euro in Anspruch genommen

Mit Stand vom 31. März 2021 wurden bisher 120 Bürgschaften für Darlehen in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro in Anspruch genommen. Wöchentlich kommen etwa ein bis zwei neue Bürgschaften hinzu. Angeboten werden Darlehen in Höhe von maximal drei Millionen Euro. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen bis zu 80 Prozent.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Foto: Landwirtschaftliche Rentenbank

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