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12.03.2022

Corona: Cem Özdemir sagt unkomplizierte Hilfen für Schweinehalter zu

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf gelockerte Richtlinien für Corona-Hilfen geeinigt.

In den vergangenen Monaten wurden die Forderungen nach unkomplizierten Hilfen für Schweinehalter immer lauter. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist die Existenz vieler schweinehaltenden Betriebe bedroht. Jetzt hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir schnelle Hilfen zugesagt.

Nicht mehr ausschließlich Corona als Grund für Genehmigung

Demnach müssen betroffene Betriebe nicht mehr nachweisen, dass ihre Umsatzeinbrüche „ausschließlich“ auf die Pandemie zurückzuführen sind. Es genügt der Nachweis, dass Umsatzeinbußen „weit überwiegend“ auf die Coronapandemie zurückzuführen sind. Darauf haben sich das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) verständigt.

In diesen Fällen wird der Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe automatisch in die Härtefallregelungen der Länder überführt. Dies gilt allerdings zunächst nur für die Länder Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, die ihre Landesprogramme hierfür geöffnet haben. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sieht darin „eine gute und pragmatische Regelung, die den Schweinehaltern in dieser schwierigen Situation schnell zugutekommt.“ 

Laufende Anträge werden in Härtefälle umgewandelt

Die neue Regelung sieht vor, dass noch offene Anträge von Schweinehaltern auf Corona-Überbrückungshilfen durch die vorhandenen Bewilligungsstellen der Länder weiterhin bearbeitet werden. Der entstandene Rückstau mit Blick auf die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage vieler Schweinehalter soll damit schneller abgebaut werden.

 

Soweit die Länder feststellen, dass unter den noch offenen Fällen Anträge sind, die die Kriterien der Überbrückungshilfen zweifelsfrei erfüllen, werden diese weiterhin als Überbrückungshilfe bearbeitet. Alle übrigen Fälle werden als Anträge auf Härtefallhilfe umgedeutet und so weiterbearbeitet. Eine Ablehnung der bereits gestellten Anträge und eine neue Beantragung als Härtefallhilfen werden somit vermieden. Auch eine Rückzahlung bereits erfolgter Abschlagszahlungen an Schweinehalter kann damit vermieden werden. Bereits in den Überbrückungshilfen bewilligte Anträge auf Grundlage ausschließlich Corona bedingter Umsatzeinbrüche bleiben unangetastet. Eine Rückforderung geleisteter Zahlungen ist laut BMEL ausgeschlossen.

Foto: BMEL/Thomas Trutschel/photothek

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