22.04.2021
Chance für mutigen Klimaschutz im Verkehrssektor jetzt ergreifen!
FACHVERBAND BIOGAS E.V.
Themen
Politik Biogas Biomethan und Bioerdgas Energiepflanzen Nachwachsende Rohstoffe Entwicklung ländlicher Raum
Berlin, 21. April 2021. Heute wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der so genannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert, ein zentrales Instrument zur Senkung von Treibhausgasemissionen im deutschen Kraftstoffmix.
Stellvertretend für die Bioenergieverbände war auch Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie und des Berliner Büro im Fachverband Biogas, als Sachverständige geladen. Zurecht legte sie erneut die Finger in die Wunde unserer deutschen Klimapolitik im Verkehr. Denn aus Sicht der Bioenergie-Akteure ist klar: Die dort verankerten Vorkehrungen reichen bei Weitem nicht aus, um die vorliegenden Potenziale der verschiedenen Klimaschutzoptionen zu heben und die im Klimaschutzgesetz formulierten Ziele für 2030 zu erreichen.
Gerade in den kommenden Jahren bis zur Mitte des Jahrzehnts werden wertvolle und kurzfristig zu hebende Klimaschutz-Potenziale verschenkt. Durch den späten und dann sprunghaften Anstieg drohen zudem Marktverwerfungen. „Wir setzen uns daher für einen maßvollen Anstieg des Ambitionsniveaus der THG-Quote ein, der den Klimaschutz im Verkehr nicht auf die lange Bank schiebt, Verdrängungseffekte vermeidet und Innovationen anreizt. Die Potenziale dafür sind vorhanden – die Produzenten sind bereit, Verantwortung zu übernehmen – man muss sie nur auch lassen“, so Rostek.
Des Weiteren verwies Rostek auf explizite Forderungen des Fachverbandes Biogas. Grüne Gase wie Biomethan und biogener Wasserstoff müssen eine viel stärkere Berücksichtigung im Gesetz finden. Hier lassen sich kostengünstig und vergleichsweise kurzfristig weitere Mengen für den Kraftstoffmix der Zukunft erschließen. Doch völlig unverständlicher Weise soll der biogene Wasserstoff nicht anrechenbar auf die THG-Quote sein. Auch der Mindestanteil fortschrittlicher Biokraftstoffe ist noch zu niedrig angesetzt.
„Kurzum: der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags ist nun am Zug, kurzfristig Klimaschutz auf die Straße zu bringen. Wir werden das weitere Gesetzgebungsverfahren unablässig begleiten; der Abschluss ist aktuell für den 7. Mai 2021 geplant. Wir halten Sie auf dem Laufenden!“, schloss die Leiterin der Hauptstadtbüro Bioenergie.